Eine Tochter soll hohe Rückstände für Miet- und Entrümpelungskosten von der verstorbenen Mutter übernehmen. Nur: Die Wienerin hat das Erbe nie angetreten.
Der Schock sitzt bei Gabriele S. tief. Nach dem Tod der Mutter, die in einem Gemeindebau lebte, flatterte der Frau ein Brief von Wiener Wohnen ins Haus.
Erbe nicht angetreten
Das Unternehmen fordert 3465 Euro für nicht bezahlte Miet-, Instandssetzung- und Entrümpelungskosten von ihr. Aber: S. hat das Erbe der Mutter nicht angetreten und dies auch mitgeteilt. „Die Hinterbliebene stimmte zudem einer schriftlichen Vereinbarung mit Wiener Wohnen zu, auf alle zurückgelassenen Güter zu verzichten. Ihr wurde versichert, dass dadurch keine weiteren Kosten entstehen, da Wiener Wohnen nun frei darüber verfügen könnte“, schildert FPÖ-Wohnombudsmann Michael Niegl.
Entscheidung von Bezirksgericht
Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren sei das Bezirksgericht, heißt es wiederum von einem Wiener-Wohnen-Sprecher. „Dort wurde uns der Betrag zugesprochen.“ Für Einwände müsse sich S. an das Gericht wenden. Ein teures Verfahren kann sich S. jedoch nicht leisten. Und das sei laut Niegl auch nicht nötig.
Beschämender Fall
„Ein weiterer beschämender Fall einer trauernden Tochter, durch juristische Winkelzüge das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich fordere Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál dazu auf, Wiener Wohnen auf die soziale Verantwortung hinzuweisen“, sagt FPÖ-Chef Dominik Nepp.
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