Prozess in Feldkirch

Gerichtliches Nachspiel einer toxischen Beziehung

Vorarlberg
04.11.2022 18:25

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Freitag ein 33-jähriger Syrer verantworten. Seine Ex-Freundin hatte ihn unter anderem wegen Nötigung angezeigt. Im Prozess schwieg sie sich dann allerdings aus...

Trotz der zwei gemeinsamen Kinder ist es eine klassische „On-off“-Beziehung, die der Angeklagte und die 31-jährige Frau führen. Trotz guter Vorsätze und Liebesversprechen kommt es immer wieder zur Trennung. Der Grund dafür: Der Mann ist rasend eifersüchtig. Was ihm unter anderem missfällt, ist, dass sich die Kindesmutter auf diversen sozialen Kanälen tummelt. Als es wieder mal im Zuge eines Streits nach Trennung riecht, soll der Angeklagte der Frau gedroht haben, ihr die Kinder wegzunehmen und sie zu töten, sollte sie ihn verlassen. Zudem soll er gesagt haben, er werde jedem erzählen, dass sie mit anderen Männern ins Bett gehe. Der Beschuldigte bestreitet in der Verhandlung die Vorwürfe allerdings vehement: „Wenn ich gereizt oder wütend bin, rede ich laut. Aber ich habe ihr noch nie gedroht“, verteidigt sich der 33-Jährige.

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Wenn ich gereizt oder wütend bin, rede ich laut. Aber ich habe ihr noch nie gedroht.

Der Angeklagte vor Gericht

Der Angeklagte sieht sich selbst als Opfer
Auch zu einem weiteren Vorwurf, wonach er heimlich in der Wohnung Sprachaufnahmen zwischen ihm und der Kindsmutter gemacht hätte, bekennt er sich „nicht schuldig“. Vielmehr sieht sich der Syrer als Opfer. So soll es die nunmehrige Ex gewesen sein, die ihn bereits zwei Wochen nachdem sie ihn angezeigt hatte, wieder permanent angerufen und den Kontakt zu ihm gesucht habe. „Ehrlich gesagt weiß ich nicht warum. Wir sind doch getrennt.“ Kaum hat er diesen Satz ausgesprochen, klingelt auch schon im Gerichtssaal das Handy im Hosensack des Angeklagten. Es ist die als Zeugin geladene Ex, die wegen einer angeblichen Autopanne nicht bei Gericht erscheinen kann. Auf Geheiß der Frau Rat, den Karren aus der Gefahrenzone zu bringen und dann schnurstracks zum Gericht zu laufen, wird die Verhandlung bis zum Eintreffen der Belastungszeugin kurz unterbrochen.

Doch als sie einvernommen werden soll, entschlägt sie sich der Aussage. Was natürlich auch bedeutet, dass alle bisher gemachten Angaben der Frau bei der Polizei nicht verwendet werden dürfen. Für den angeklagten Syrer endet der Prozess folglich mit einem glatten Freispruch.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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