Falsche Abrechnung:

Arbeiter bekam 6000 Euro nachgezahlt

Wirtschaft
17.06.2024 12:35
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Dass es sich lohnt, Abrechnungsbelege von der Arbeiterkammer prüfen zu lassen, zeigte sich jüngst wieder einmal im Falle eines Vorarlberger Produktionsmitarbeiters. Dessen Arbeitgeber hatte nach einer einvernehmlichen Kündigung bei der Bemessung der Abfertigung gleich mehrere Fehler gemacht.

Mehr als 30 Jahre lang hatte Herr S. in der Produktion eines großen Vorarlberger Industrieunternehmens gearbeitet, als er schließlich mit seinem Dienstgeber die einvernehmliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses vereinbarte. Teil dieser Vereinbarung war eine freiwillige Abfertigung von drei Bruttomonatsgehältern, zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung von zwölf Monatsentgelten. Eine stattliche Summe, also – doch die hätte Herr S. beinahe nicht vollständig bekommen hätte, gäbe es die AK Vorarlberg nicht.

Doch zu seinem Glück legte Herr S. die Endabrechnung den Arbeitsrechtsexperten der AK Vorarlberg vor. Und die fanden gleich mehrere Fehler in der Berechnung. „So wurde etwa die freiwillige Abfertigung von über 10.000 Euro brutto statt mit sechs Prozent mit der vollen laufenden Steuer belastet“, berichtet AK-Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl.

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Gerade im Falle von Endabrechnungen – insbesondere wegen der Sonderzahlungen, der Urlaubsersatzleistung, der Abfertigung und ähnlichen Punkten – sollten Sie immer eine Prüfung durch uns vornehmen lassen!

AK-Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl

Darüber hinaus wurde die gesetzliche Abfertigung nicht mit dem letzten Bezug berechnet. „Für die anteiligen Sonderzahlungen wurden Werte aus dem Jahr 2023 herangezogen, obwohl das Dienstverhältnis erst Ende Jänner 2024 endete“, kritisiert Kickl. „Es wurden auch nicht die korrekten durchschnittlichen Schichtzulagen sowie weitere durchschnittliche Entgeltbestandteile herangezogen.“

Und zu guter Letzt ist auch für die Urlaubsersatzleistung nicht der korrekte Durchschnittsbezug zugrunde gelegt worden. Aufgrund dieses Sammelsuriums an Fehlern bekam Herr S. letztlich 6000 Euro netto nachgezahlt. Es lohnt sich also, wenn man genauer hinschaut: „Gerade im Falle von Endabrechnungen – insbesondere wegen der Sonderzahlungen, der Urlaubsersatzleistung, der Abfertigung und ähnlichen Punkten – sollten Sie immer eine Prüfung durch uns vornehmen lassen!“, empfiehlt Kickl.

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