Was tun mit jenen jungen Menschen, die zu Halloween in Linz Angst und Schrecken verbreitet haben? Diese Frage stellt sich nach den Krawallen. Die „Krone“ hat nachgefragt, was den Tätern blüht und wie es nun weitergeht.
Es klingt im Juristen-Deutsch etwas kompliziert: „Wer wissentlich an einer Zusammenkunft vieler Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass durch ihre vereinten Kräfte ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 84 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“ – so weit § 274 StGB. Wer den Anführer spielte oder dazu aufstachelte, dem drohen bis zu drei Jahre hinter Gittern.
Dieser Paragraf war bis zur Gesetzesnovelle 2015 als „Landfriedensbruch“ bekannt. Er wird recht selten angewandt. In Linz ist Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft vor allem jener Fall bekannt, als Burschen im November 2021 in Linz-Ebelsberg ein Polizeiauto mit Benzin übergossen und abfackelten. Der Bursche, der den Sprit besorgt hatte, wurde nach dem „274er“ zu sechs Monaten Haft verurteilt. Doch was bedeutet das konkret für die Linzer Halloween-Chaoten?
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