Kein Einzelfall

Scooterfahrer ohne Helm nach Sturz „auf Intensiv“

Oberösterreich
14.10.2022 08:00

Er ist leider kein Einzelfall: In Asten stürzte ein Scooterfahrer, der keinen Helm trug, gegen eine Kante und liegt nun auf der Intensivstation. Die Gefahren des beliebten „Spielzeugs“, das rechtlich ein Fahrrad ist, sind nicht zu unterschätzen.

Ein Augenzeuge meldete am Donnerstag gegen 6.20 Uhr früh der Polizei, dass in Asten ein Mann mit seinem E-Scooter beim Abbiegen gestürzt und auf die Gehsteigkante geprallt war. Der Mann, der keinen Helm trug und nicht ansprechbar war, war motorisch sehr eingeschränkt. Er wurde ins Uniklinikum ein geliefert, liegt laut Auskunft der dortigen Ärzte auf der Intensivstation.

Dieser Scooter-Unfall ist leider alles andere als ein Einzelfall. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) gab es vor drei Jahren 1200 Verletzte, vor zwei Jahren waren es 1300 und im Vorjahr verdoppelte sich die Anzahl auf 2800. Eigentlich kein Wunder: Denn obwohl ein ungebremster Aufprall mit 25 km/h einem Sturz kopfüber von einem 2,5 Meter hohen Baum direkt auf Beton entspricht, trägt aktuell laut einer Wiener Erhebung nur rund jeder zehnte E-Scooterfahrer einen Helm. Zum Vergleich: Die Helmtragequote bei Radfahrenden liegt bei 38 Prozent.

„Grundsätzlich wären die E-Scooter ein smartes – und im Vergleich zum Auto platzsparendes – Verkehrsmittel, um Strecken unter zwei bis drei Kilometer zurückzulegen. Beispielsweise zum Bahnhof, wenn es keine guten öffentlichen Verkehrsverbindungen gibt oder wenn man am Ortsrand wohnt und im Zentrum arbeitet“, sagt Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ): „Wer statt mit dem Auto mit dem E-Scooter fährt, spart Energie und Kosten.“

Gratzer warnt aber auch vor Gefahren: „Da die Reifen von E-Scooter sehr klein sind, ist bei Schlaglöchern und Kopfsteinpflastern besonders acht zu geben. “

So schaut´s rechtlich aus
E-Scooter gelten rechtlich wie ein Fahrrad, es darf mit E-Scootern nicht auf Gehsteigen oder Gehwegen gefahren werden, außer es ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Sollten durch Umbauten technische Voraussetzungen erreicht werden, die die eines E-Scooters überschreiten (max. 25 km/h und 600 Watt), so hat man mit hohen Geldstrafen zu rechnen.

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