Wer nach einer neuen Bleibe sucht, sollte auf der Hut sein. Die Watchlist Internet warnt aktuell wieder vor gefälschten Wohnungsinseraten im Internet. Wir erklären, wie die Betrugsmasche funktioniert und an welchen Merkmalen man die Fake-Anzeigen erkennen kann.
Wer hätte sie nicht gerne, die perfekte Wohnung. In guter Lage, optimal aufgeteilt, in einwandfreiem Zustand und vor allem: günstig. Die Hoffnung vieler Suchender nutzen Betrüger eiskalt aus. Sie schalten auf gängigen Online-Portalen gefakte Annoncen oder kontaktieren Menschen, die eine „Gesucht“-Anzeige aufgegeben haben. Die Fake-Anzeigen erkennt man an vor allem an zwei Dingen.
Wie die Betrugsmasche funktioniert
An verdächtig günstigen Preisen und der Forderung, Kaution oder erste Miete noch vor Besichtigung zu bezahlen. Das Ganze läuft häufig so ab: Man kontaktiert den Vermieter per Mail, SMS oder WhatsApp. Die Person ist freundlich, erzählt persönliche Dinge, gibt etwa vor Arzt oder Anwalt zu sein. Und schreibt, dass man vertrauenswürdige Mieter finden wolle. Doch dann die Überraschung.
Unter Vorwänden Geld kassieren
Es stellt sich heraus, dass die Person angeblich im Ausland lebt, die Vermietung soll über eine Plattform abgewickelt werden. Nun sollten die Alarmglocken läuten. Unter Vorwänden - zum Beispiel, dass die Wohnung nicht an jemand anderen vergeben wird - verlangt man noch vor der Besichtigung die erste Monatsmiete und eine Kaution. Abgewickelt soll die Zahlung über Dienste wie z. B. „eBay Sicher Bezahlen“ werden. Was viele nicht wissen: Die Verwaltung von Vorauszahlungen für Wohnungen ist nicht Teil dieses eBay-Angebots.
Wohnung und Kriminelle weg
Bei der Watchlist Internet geht man vielmehr davon aus, dass die Kriminellen einen gefälschten „eBay Sicher Bezahlen“-Link versenden und dazu drängen, Geld freizugeben. Sobald das Geld überwiesen ist, sind das Geld und die Kriminellen weg, der Kontakt bricht ab, die Wohnung existiert gar nicht.
Wer auf einen Anzeigen-Betrug reingefallen ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei der Bank kann man versuchen, ob möglicherweise noch eine Rückbuchung des überwiesenen Betrags möglich ist. Außerdem können Sie sich an die Watchlist Internet bzw. die Internet Ombudsstelle wenden.
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