Horrende Stromkosten

Mieterin soll zahlen, was andere verbraucht haben

Ombudsfrau
06.06.2025 06:15

Seit Monaten kämpft eine Mieterin aus Niederösterreich mit einer zu hohen Stromrechnung. Sie soll nun Strom zahlen, den andere verbraucht haben. 

„Meine Tante ist 80 Jahre alt, lebt alleine und versteht das alles nicht mehr“, schilderte Eva K. der Ombudsfrau. Seit Maria M. im November 2023 in ihre neue Wohnung umgezogen ist, sei alles schiefgelaufen. Frau M. hatte schon 2024 eine erhöhte Stromrechnung, doch sie dachte, es hätte alles seine Richtigkeit. Da sie gerade neu eingezogen war, wollte sie nicht negativ auffallen. Doch als die Jahresabrechnung im März im Postkasten lag, kam der Schock: Sie soll über 7500 kWh verbraucht haben. Die Rechnung betrug über 3000 Euro. Geld, das Frau M. nicht hat, aber vor allem Geld, das sie für Strom zahlen soll, den sie gar nicht verbraucht haben kann.

Der Stromzähler misst den ganzen Außenbereich mit
Ein beauftragter Elektriker fand schnell heraus, dass der Stromzähler nicht nur die Wohnung von Frau M. misst, sondern auch den gesamten Außenbereich und die Garagen. Laut Elektriker sei das natürlich nicht in Ordnung und müsse korrigiert werden.

Doch weder der Stromversorger EVN noch der Vermieter sahen sich in der Pflicht. Die EVN bedaure die Situation und würde gerne helfen, aber man könne nicht, denn: „Anschlüsse nach dem Zähler liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.“ Auf eine Anfrage der Ombudsfrau meldete sich der Vermieter nicht, erklärte aber der Niederösterreicherin: Der Strom für die Garage werde nun separat erfasst, „alles andere lasse er nicht richten“.

Klage auf Schadenersatz möglich
Laut EVN gehört der Zähler Frau M., und deshalb muss sie die hohen Stromkosten auch bezahlen, wenn nicht, kann es sogar zu einer Stromabschaltung kommen. Durch Einschreiten der Nichte konnte eine Ratenzahlung erwirkt werden.

Auf Nachfrage bei der Mietervereinigung Österreichs empfahl man, eine Klage auf Schadenersatz einzubringen: „Der Schaden wäre in dem Fall jene Summe, die Frau M. zu viel an den Stromanbieter gezahlt hat. Vorsicht, hier gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers (=Vermieters).“

Wie kann man sich schützen?
Die Ombudsfrau fragte nach, wie man als Mieter im Vorhinein so eine Situation überhaupt vermeiden könne. Der beste Tipp hierfür: Alle Geräte vom Netz trennen und kontrollieren, ob der Zählerstand sich dennoch erhöhe. Zusätzlich solle man sich auch den Stromverbrauch von Musterhaushalten ansehen. Und wie im Fall von Frau M. helfe es wirklich nur, einen Elektriker zurate zu ziehen.

Die Nichte von Frau M. ist enttäuscht, dass ihrer Tante nur der Rechtsweg bleibt: „Ich frage mich, wie man eine alte Frau so alleine lassen kann. Der Fehler ist dokumentiert, aber keiner will Verantwortung übernehmen“, sagt Eva K. Sie werde sich aber demnächst rechtlichen Rat einholen, um ihre Tante bei einer Klage tatkräftig zu unterstützen.

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