Gerichtsentscheid:

Millionenklage von Benkos Signa abgewiesen

Medien
28.08.2022 17:00

Immobilienjongleur René Benko ging gegen ZackZack von Peter Pilz vor. Inhalte von Berichten müssen widerrufen werden - doch das Oberlandesgericht Wien lehnte ein zentrales Begehren ab.

Ein Match zwischen einem Immobilien-Milliardär und einem Expolitiker und Publizisten dürfte in seinem Ausgang richtungsweisend sein. René Benko bzw. dessen Firmen gegen Peter Pilz bzw. gegen dessen Onlineportal ZackZack.

Wie die „Krone“ berichtete, klagten Benkos Signa Holding, Kika und Leiner wegen Berichten aus 2021, wonach es auf Basis von Chats von Thomas Schmid, ehemaliger General im Finanzministerium und wie Benko Vertrauter von Sebastian Kurz, Interventionen und Manipulationen bei der Übernahme von Kika Leiner 2018 gegeben habe. Kika/Leiner standen im Juni kurz vor der Insolvenz, ein eingebrachter Antrag sei durch Schmids Eingreifen verschleppt worden, woraufhin Benko Immobilien der Kette aufkaufen habe können. So die Berichte.

Ex-Grünen-Politiker und Aufdecker Peter Pilz (Bild: APA/Roland Schlager)
Ex-Grünen-Politiker und Aufdecker Peter Pilz

Dann kamen die Klagen. Kika/Leiner hätten nie einen Insolvenzantrag 2018 eingebracht. Dies hat auch das Bundesrechenzentrum bestätigt. Das OLG beschied nun, dass diese Inhalte widerrufen und unterlassen werden müssten - auf ZackZack. Dennoch: Das Gericht lehnte ein zentrales Begehren der Kläger ab. Man wollte nämlich auch Widerrufe auf Kosten der Pilz-Plattform auf Online-Startseiten großer Medien, die diese Berichte übernommen hatten. „Tiroler Tageszeitung“, „Presse“, „Standard“, „Kurier“ - und zwar mit einer Laufzeit über mehrere Wochen.

Dies, so Peter Pilz, hätte bis zu zwei Millionen kosten können - existenzbedrohend. Derartige Vorgänge werden auch als SLAPP-Klagen (Strategic lawsuits against public participation - also strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) bezeichnet, um den Druck auf Redaktionen zu erhöhen, sagen Kritiker und die Opposition von SPÖ und FPÖ, die die Klage heftig kritisierten. Man wolle so unliebsame Journalisten „mundtot“ machen.

Ein Präzendenzurteil
Johannes Zink, Anwalt von ZackZack, sagt: „Das OLG hat festgestellt, dass solche möglicherweise existenzbedrohenden Klagen keinen Platz in der österreichischen Medienlandschaft haben. Die Journalistinnen und Journalisten in Österreich können aufatmen.“ Denn dieses Präzedenzurteil sei ein Sieg für die Pressefreiheit. 

Peter Pilz selbst sagt: „Ich bin froh, dass der Versuch, uns zu vernichten, gescheitert ist. Wichtiger ist: Das Urteil ist richtungsweisend.“

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