Opfer von Hass im Netz

Steirer (22) kämpft gegen falsche Amok-Vorwürfe

Steiermark
05.08.2025 13:12

Er erhielt tausende Nachrichten, die teilweise bis zu Morddrohungen gingen – dabei hatte er mit der Tat gar nichts zu tun. Jener Steirer, der infolge eines ähnlichen Namens in sozialen Medien fälschlicherweise für den Amokläufer in Graz gehalten wurde, geht gegen den ihm widerfahrenen Hass im Netz juristisch vor.

Die Beschuldigten dürften wohl mit keinen Konsequenzen gerechnet haben, als sie ihre Hass-Postings im Netz verbreiteten. Denn sie hatten teilweise unter ihren Klarnamen auf Plattformen wie Facebook und TikTok Postings mit dem Namen und dem Foto des jungen Südsteirers geteilt und damit „im Kern den Vorwurf weiterverbreitet, er sei ein mehrfacher Mörder von Kindern“, erklärt der Anwalt des 22-jährigen Südsteirers Michael Rami.

15 bis 20 Personen wurden bisher wegen übler Nachrede geklagt – etliche weitere dürften folgen. Dabei hätte jedem klar sein müssen, dass der 22-Jährige mit dem Blutbad vom 10. Juni, bei dem neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin getötet wurden, nichts zu tun haben konnte. Denn der Schütze hatte sich nach der grauenvollen Tat im Schulgebäude selbst gerichtet. 

Taucht als angeblicher Mehrfachmörder im Netz auf
Die Betonung der Vornamen und der erste Buchstabe des Familiennamens des Südsteirers sowie des Amokläufers sind ident – mit weitreichenden Konsequenzen für den 22-jährigen Betroffenen. Auf Plattformen im Internet taucht er nun fälschlicherweise als angeblicher Mehrfachmörder auf.

„Geklagt wurden vorerst diejenigen, die ohne großes Nachforschen offensichtlich greifbar waren. Gefordert wird jeweils ihre Bestrafung, eine Entschädigung und die Urteilsveröffentlichung“, legte Rami dar. Das könnte die Personen, die über ihre Facebook- oder TikTok-Profile die verleumdenden Postings verbreitet hatten, teuer zu stehen kommen. Der Hintergrund: Vor dem Gesetz gelten sie als Medieninhaber.

Sollten sie wegen übler Nachrede schuldig erkannt werden, droht ihnen daher nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Nach dem Mediengesetz wäre auch eine Entschädigung fällig, wobei der Entschädigungsbetrag zwischen 100 und 40.000 Euro auszumessen ist. Bei „besonders schwerwiegenden Auswirkungen der Veröffentlichung“, wie es im Gesetz heißt, kann er bis zu 100.000 Euro ausmachen.

Zitat Icon

Die Behauptung, mein Mandant sei der Amokläufer von Graz, der mehrere Kinder ermordet habe, ist der schlimmste nur erdenkliche Vorwurf. Jeder, der das verbreitet hat, wird mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt.

Michael Rami, Anwalt des Opfers

„Mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt“
Die Behauptung, sein Mandant sei der Amokläufer von Graz, der mehrere Kinder ermordet habe, sei laut Rami der schlimmste nur erdenkliche Vorwurf. Jeder, der das verbreitet habe, werde mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt, bekräftigte der Anwalt. Er machte deutlich, dass seine Kanzlei an die sozialen Plattformen herantreten und versuchen wird, über die Anmeldedaten auch jene Poster auszuforschen, die die diffamierenden Inhalte unter einem Pseudonym verbreitet hatten.

Die Personen, die bereits eine Klage zugestellt bekommen haben und wohl demnächst einen Hauptverhandlungstermin erhalten werden, sind Menschen aller Altersgruppen und aus unterschiedlichen sozialen Schichten. Ein 66-jähriger Pensionist befindet sich darunter ebenso wie ein Akademiker und Projektmanager.

Vorwürfe gegen Pensionisten (86) eingestellt
Gegen einen 86-jährigen Vorarlberger hat Rami allerdings die Klage zurückgezogen. Dieser konnte glaubhaft versichern, nicht hinter einem Posting in einer Facebook-Gruppe zu stehen, in dem der 22-Jährige als Amokläufer bezeichnet wurde. Der 86-Jährige besitzt lediglich ein Senioren-Handy und beteuert, er wisse nicht, was Facebook ist. „Das hat glaubwürdig geklungen“, räumte Rami ein.

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