Mobiles Breitband

5G-Auktion: RTR prüft Versorgungsauflagen am Land

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04.08.2022 08:40

Die Regulierungsbehörde RTR beginnt die bei der 5G-Frequenzauktion von den Mobilfunkern zugesagten Versorgungsauflagen im ländlichen Raum zu prüfen. A1 hatte versprochen, bis zum Stichtag 25. Juli in 111 unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich ultra-schnelles mobilen Breitband zur Verfügung zu stellen. Drei hat dies für 72 Katastralgemeinden zugesichert. „Ob sie die Erwartungen erfüllt haben, werden wir überprüfen und nachmessen. Das wird sehr genau erfolgen“, sagte der Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Klaus M. Steinmaurer.

A1, Drei und Magenta hatten bei der 5G-Auktion zugesichert, in 1702 unterversorgten Katastralgemeinden für einen ausreichenden 5G-Empfang zu sorgen, davon entfallen 349 Gemeinden auf A1, 615 auf Magenta und 738 auf Drei. Für die Versorgungszusagen gab es einen Bonus (Preisabschlag) bei der Frequenz-Auktion.

Die Mobilfunkunternehmen versprachen die 5G-Versorgung in unterversorgten Gegenden für unterschiedliche Stichtage bis zum Jahr 2025. Sollten die Zusagen in den kommenden Jahren eingehalten werden, sind nach Angaben der RTR künftig zumindest 85 Prozent der unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich flächendeckend mit Mobilfunk-Breitband versorgt. Hierzulande gibt es laut der Regulierungsbehörde 7850 relevante Katastralgemeinden, davon gelten noch 2100 als 5G-unterversorgt.

40.000 Euro Pönale pro Gemeinde
A1 und Drei haben über den Sommer Zeit, der RTR Daten und Evidenz zum Netzausbau in den entsprechenden Gegenden zu liefern. Dann kommt es zu einer Plausibilitätsprüfung und Simulationen der Regulierungsbehörde. Nach der Auswahl von potenziell mit 5G unzureichend versorgten Katastralgemeinden wird dann mit Messungen in einzelnen Gemeinden im Spätherbst begonnen. „Messungen sind sehr teuer“, so RTR-Teamleiter Mobilfunkmärkte & ECS, Stefan Felder. Man werde vor allem dort Messungen durchführen, wo man vermute, dass die Versorgungsauflagen nicht erfüllt wurden.

Wenn der Mobilfunker die Versorgungsauflage in einer unterversorgten Gemeinde nicht erfülle, werde eine Pönale von 40.000 Euro fällig, erklärte der Experte. In einem Jahr komme es dann wieder zu einer Überprüfung und dann könne auch ein höheres Bußgeld fällig werden. Die 5G-Versorgungsauflagen sind ab dem von den Mobilfunkern zugesagten Stichtag bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2044 zu erfüllen. Eine neuerliche Überprüfung durch die RTR ist jederzeit möglich.

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