Im Büro einquartiert

Gekündigte Heimleiterin jetzt auch Fall für Justiz

Oberösterreich
07.07.2022 13:25

Ist es strafbar, sich von den eigenen Mitarbeitern im Pflegeheim betreuen zu lassen? Im Fall einer Heimleiterin, die das genau so gemacht hat, geht dieser Frage nun die Staatsanwaltschaft auf den Grund.

Politisch ist die Causa seit Donnerstag erledigt: SPÖ-Pflegesprecherin Gabriele Knauseder bekam auf ihre Anfrage im Landtag offenbar zufriedenstellende Antworten von Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Ob die örtliche Bezirkshauptmannschaft der Belegschaft nicht geholfen habe, wollte Knauseder - verkürzt dargestellt - wissen.

Heimaufsicht schritt ein
Wie berichtet, ließ ein Hilferuf aus der Belegschaft eines Pflegeheims per Mail darauf schließen. Die Heimleiterin hatte sich nach einem Spitalsaufenthalt in ihrem Büro einquartiert und sich dort teils von eigenen Mitarbeitern betreuen lassen – ehe der Heimaufsicht des Landes dem Spuk ein Ende bereitete: „Der Zustand ist wieder so hergestellt, wie es sich gehört, die Heimleiterin wurde gekündigt, anfallenden Kosten wurden in Rechnung gestellt, und eine interimistische Leitung ist beauftragt worden“, führte Hattmannsdorfer aus. Zudem sei das Ausschreibungsverfahren für eine ordentliche Bestellung der Heimleitung bereits im Laufen.

„Strafrechtliche Komponenten“
Für die nunmehrige Ex-Heimleiterin könnte die ungewöhnliche Geschichte nun aber auch juristische Folgen haben: Der Sozialhilfeverband (SHV) hat laut Hattmannsdorfer von sich aus eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt – zur „Prüfung etwaiger strafrechtlicher Komponenten“, wie es der Landesrat im Landtag formulierte.

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