Die Strafen hatte der Stadion- und Sicherheitsausschuss schon am Mittwoch kurz vor Mitternacht in seiner Sitzung beschlossen, am Donnerstag wurden die Urteile den betroffenen Personen zugestellt sowie die Vereine und der ÖFB darüber informiert. Bundesliga-Präsident Hans Rinner sagte zu den Entscheidungen: "Der Senat 3 hat im Sinne des Fairplay-Gedankens ein deutliches Signal gesetzt."
Gegen 77 Personen wurde ermittelt
Das zuständige Gremium hatte in seinen Beratungen die von den Behörden eingeleiteten Verfahren wegen der Stadionverbote gegen insgesamt 77 Personen behandelt, die verdächtig sind bzw. waren, an den zum Spielabbruch führenden Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Betroffen sind 64 Anhänger, deren Daten am 8. Juli, sowie 13 Personen, deren Daten zu einem späteren Zeitpunkt von der Bundespolizeidirektion Wien übermittelt wurden.
Die Betroffenen hatten nach Zustellung der Mitteilung über die Verfahrenseinleitung innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach Auswertung der vorliegenden Dokumentationen (Videos und Fotos) und unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen hat der Senat 3 innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis der verdächtigen Personen seine Entscheidungen getroffen.
Drei Verfahren wurden eingestellt
Gegen drei Personen wurde das Verfahren eingestellt, gegen zwölf sind Verfahren aufgrund noch laufender Erhebungen und offener Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen. Bei der Strafbemessung wurden erschwerende oder mildernde Umstände bei der Art des Vergehens und einschlägige Vorstrafen entsprechend der Beweislage herangezogen und berücksichtigt.
Gemäß der zum Zeitpunkt der Vorfälle geltenden Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga war ein Strafrahmen von mindestens sechs bis höchstens 24 Monaten möglich. Die Betroffenen haben nach Zustellung des Beschlusses die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Senates 3 das Rechtsmittel des Protests zu erheben. Die Wirksamkeit des Beschlusses wird durch die Protesterhebung nicht aufgeschoben.
Edlinger: "Nehmen das zur Kenntnis"
Wird ein Betroffener trotz eines bundesweiten Stadionverbotes während eines Bewerbsspiels der Bundesliga angetroffen, verlängert sich das jeweilige Stadionverbot automatisch um ein Jahr.
Beim SK Rapid will man die Entscheidung nicht weiter kommentieren. Präsident Rudolf Edlinger gegenüber krone.at: "Wir nehmen die Entscheidung des unabhängigen Senats 3 der Bundesliga zur Kenntnis."
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.