Wie funktioniert die Bildungskarenz?
Das Recht auf Bildungskarenz besteht seit 1998. Es kann jeder in Anspruch nehmen, der seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen bei demselben Dienstgeber beschäftigt ist. Ausgenommen aus dieser Regelung sind Beamte, freie Dienstnehmer und Neue Selbständige. Sonderregelungen gibt es für Saisonarbeitskräfte. In der Zeit der Bildungskarenz bekommst du deinen Bezug vom AMS. Es gilt daher, dass auch die Anwartschaftsvoraussetzungen zum AMS-Bezug erfüllt sein müssen.
Natürlich muss auch dein Arbeitgeber damit einverstanden sein, dass du auf Bildungskarenz gehst. Denn immerhin kann eine Bildungskarenz zwischen zwei Monaten und einem ganzen Jahr dauern. In dieser Zeit entstehen deinem Dienstgeber zwar keine Kosten durch deine Auszeit, er muss jedoch auf deine Arbeitskraft verzichten. Die Bildungskarenz sollte daher am besten schriftlich vereinbart werden. Nachdem du in dieser Zeit keinen besonderen Kündigungsschutz hast, das heißt, von deinem Arbeitgeber auch jederzeit gekündigt werden kannst, empfiehlt es sich wenn möglich, auch einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.
Die Bildungskarenz darf übrigens auf einen Zeitraum von vier Jahren verteilt in Blöcken konsumiert werden, wobei jede Einheit mindestens zwei Monate betragen muss. Sie kann auch direkt im Anschluss an eine Elternkarenz beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen AMS.
Welche Bildungsmaßnahmen sind zulässig?
Du kannst grundsätzlich jede Ausbildung machen, die in Bezug zu deinem beruflichen Fortkommen steht. Reine Freizeitkurse sind nicht zulässig. Weiters muss die Ausbildung einen nachgewiesenen Zeitaufwand von mindestens 20 Wochenstunden aufweisen.
Bis zum siebenten Lebensjahr deines Kindes kann dabei der Zeitbedarf der Ausbildung auch nur 16 Wochenstunden betragen, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit besteht. Dieser Nachweis entfällt bei Hochschulstudien an Universität oder FH, schulischen Kollegs oder Vorbereitungskursen zum Nachholen eines Lehrabschlusses bzw. eines Abschlusses der schulischen Reife.
Wie viel darf man dazuverdienen?
Während der Bildungskarenz beziehst du ein Weiterbildungsgeld, das einen Tagsatz von mindestens 14,53 Euro aufweist und in der Berechnung und Höhe dem AMS-Bezug entspricht. Du kannst bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze dein Einkommen aufbessern, die aktuell bei 374,02 Euro pro Monat liegt. Dieser Zuverdienst ist auch bei deinem vormaligen Vollzeit-Arbeitgeber möglich. Während der Bildungskarenz bist du im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Die Bildungskarenz ist eine tolle Möglichkeit, wie du ohne die Belastung eines Vollzeitjobs deine beruflichen Qualifikationen deutlich aufwerten kannst. Damit die Auszeit für dich wirklich Sinn macht, solltest du dir jedoch im Vorhinein überlegen, wohin dich deine Berufslaufbahn in den nächsten Jahren führen soll und welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Zertifikate du dafür brauchst. So kannst du die Bildungskarenz ganz gezielt nützen. Denn ein neuerlicher Anspruch auf Bildungskarenz entsteht erst frühestens vier Jahre nach dem Antritt der letzten Bildungskarenz.
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