Der pinke Bildungsminister suchte sich den 1. Mai aus, um seine erste große Maßnahme im Bildungsbereich einzuführen: das Handyverbot an Schulen.
Nun gibt es außer handysüchtigen Kindern und Jugendlichen wohl niemanden, der dieses Gesetz nicht unterschreiben würde. Konkret wird Schülern bis 14 Jahren die Nutzung von Mobiltelefonen sowohl im Unterricht als auch in den Pausen untersagt. Das galt übrigens an vielen Schulen per Hausordnung ohnehin schon. Und macht Sinn, weil überbordender Handykonsum – derzeit 216 Minuten pro Tag – Heranwachsende kaputt machen kann.
Der Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Paul Plener warnt immer wieder vor der Suchtgefahr und Folgen wie Depressionen und Angstzuständen. Heimlich Tik-Tok-Videos zu schauen, geht also jetzt nicht mehr, und auf dem Schulhof werden Kinder künftig vielleicht wieder miteinander reden, statt sich mit ihren Smartphones zu unterhalten. Aber warum haben wir dafür ein Gesetz gebraucht?
Bisher gab es für Jugendliche, die sich weigerten, das Handy abzugeben oder für Eltern, die sich lautstark darüber beschwerten, keinerlei Konsequenzen. Nun können Lehrerinnen und Lehrer zumindest eine „Verwarnung“ aussprechen. Was aber passiert mit jenen, denen das wurscht ist? Die sich vielleicht sogar gegen die Handyabnahme wehren? Gibt es für sie Sanktionen? Strafen? Kommt die Polizei?
Diese Antwort ist das Bildungsministerium bislang schuldig geblieben.
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