Sperre ausgehebelt

Tauziehen um Porno-Seite xHamster beginnt von vorn

Web
28.05.2022 16:36

Drei Jahre lang haben sich deutsche Jugendschützer für die Einführung wirksamer Alters-Checks auf der Porno-Website xHamster eingesetzt. Nachdem die Betreiber nicht einlenken wollten, wurde xHamster gesperrt: Deutsche Provider mussten die Pornoseite im März aus ihren DNS-Servern tilgen. Daraufhin hat xHamster die Sperre mit einem simplen Trick gleich ganz ausgehebelt: Die Betreiber haben der gesperrten Subdomain einen Buchstaben hinzugefügt. Die Jugendschützer stehen durch diese Änderung wieder ganz am Anfang, eine erneute Sperrung könnte Jahre dauern.

Das berichtet das IT-Nachrichtenportal „WinFuture“: Nachdem sich die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (NRW) drei Jahre lang um eine Sperrung der Website bemühte und diese im März tatsächlich in Kraft trat, steht die Angelegenheit juristisch gesehen nun wieder ganz am Anfang. Der Grund: Die deutsche Justiz ordnete die Sperre der „de“-Subdomain von xHamster an, also jener Internetadresse, unter der die deutschsprachige Variante erreichbar war.

Kleine Änderung mit großer Wirkung
Die Betreiber haben die Subdomain daraufhin kurzerhand von „de“ auf „deu“ geändert - und damit die Blockade vollkommen wirkungslos gemacht. Für die Jugendschützer, die so lange auf die Sperrung hingearbeitet haben, wohl noch schlimmer: Der ganze Prozess steht nun wieder ganz am Anfang, bis zu einer erneuten Sperrung könnte es Jahre dauern.

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Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen.

Laura Braam, Landesmedienanstalt NRW

„Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen“, sagt Laura Braam von der Landesmedienanstalt NRW. Man habe wieder Kontakt mit den Behörden in Zypern aufgenommen, wo xHamster seinen Firmensitz hat. Erst wenn auf diesem Weg - wie beim letzten Mal - keine Fortschritte erzielt werden, könne man eine Blockade in Deutschland fordern. Tobias Schmid, Chef der Landesmedienanstalt, fordert den Gesetzgeber auf, aktiv zu werden. „Natürlich müsste es so sein, dass ein Inhalt, der gesperrt werden muss, auch gesperrt bleibt.“

Bei Urheberrechtsverstößen ist man strikter
Es sei nicht verständlich, dass man ganz von vorne anfangen müsse, wenn es sich um die exakt gleichen Inhalte wie zuvor handle und diese lediglich unter einer leicht modifizierten Internetadresse zugänglich gemacht werden. In anderen Bereichen wäre die modifizierte Domain kein Problem: Bei Urheberrechtsverstößen müssen alle Domains gesperrt werden, auf denen ein identischer Inhalt zu sehen ist. Beim Jugendschutz ist der deutsche Gesetzgeber aber offenbar weniger strikt.

Website-Sperren sind leicht umgehbar
Wird eine Website-Sperre verhängt, werden die Netzbetreiber angewiesen, diese aus ihren DNS-Servern zu löschen - den Telefonbüchern des Cyberspace. Wer versucht, über seinen Internetanschluss die gesperrte Seite aufzurufen, wird nicht mehr zu dieser verbunden. Allerdings ist es ein Leichtes, im Browser oder direkt am Router eine unzensierte DNS-Server-Alternative im Ausland als Standard einzurichten. Auch VPN-Tunnel, bei denen der Traffic verschlüsselt und über ausländische Server umgeleitet wird, sind ein beliebtes Mittel gegen Website-Sperren.

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