Grüne zog gegen die Erhöhung des Emissionsausstoßes der Firma vor Gericht – und verlor.
Weil der Firma Fundermax in Neudörfl eine Erhöhung der Emissionswerte bei Formaldehyd genehmigt wurde, wandte sich die Grüne Gemeindevorständin Sabine Schügerl mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Jetzt kam die Antwort: Das Gericht wies die Beschwerde als unzulässig zurück und erklärte auch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof als unzulässig.
Abgewiesen
„Das Landesverwaltungsgericht Burgenland ist auf die einzelnen Punkte meiner Beschwerde gar nicht eingegangen, sondern hat sie mangels Parteistellung einfach zurückgewiesen“, ärgert sich Schügerl. Dabei würde eine emissionsbedingte Änderung einer Betriebsanlage sehr wohl Nachbarrechte begründen, ist sie überzeugt.
Gesetzeslücke
Schügerl ortet eine große Gesetzeslücke, denn durch die Gewerbeordnung könnten die geltenden Umweltstandards einfach ausgehebelt werden: „Wozu gibt es gesetzlich festgelegte Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe, wenn man diese einfach per Antrag – wie es scheint – beliebig oft erhöhen kann“, fragt die Gemeindevorständin.
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