Achtung, Kostenfalle!

Urlaubs-Buchung: Gerät beeinflusst Preis drastisch

Reisen & Urlaub
13.05.2025 11:35

Je nachdem, ob man den Urlaub über Handy oder den Laptop bucht, können die Preise für Hotel und Flug um bis zu 80 (!) Prozent variieren. Das zeigt ein Test der Arbeiterkammer (AK). Die AK rät zum Preisvergleich und appelliert an die EU, die Vorschriften zu verschärfen.

„Es ist keine Logik erkennbar, mit welchem Gerät und zu welchem Zeitpunkt man am günstigsten buchen kann“, kritisiert Gabriele Zgubic, Leiterin AK Konsument:innenpolitik. „Konsument:innen können durch diese Intransparenz kein Gefühl mehr für einen guten Preis entwickeln.“

Bei Hotelbuchungen oft Smartphone besser
Die AK verglich in ihrem Test die Preise für Hotels und Flüge auf bis zu 22 verschiedenen Geräten und in mehreren Bundesländern. Das Ergebnis: Die Preisunterschiede sind insgesamt höher als noch im Jahr 2023.

Bei Hotelbuchungen über die Plattform booking.com schnitten oft Mobilgeräte besser ab. Doch garantiert ist es nicht, dass auf Smartphones tatsächlich die billigsten Preise angezeigt werden. Bei den Preisen für Flüge über verschiedene Plattformen konnten die Testerinnen und Tester keinen Zusammenhang zwischen den Geräten und den Preisen feststellen.

Preisunterschied von 80 Prozent
Ein konkretes Beispiel des AK-Tests: Ein Hotel auf der griechischen Insel Korfu kostete auf booking.com für zwei Personen für vier Tage im Mai 629 Euro bei einer Buchung mit dem Notebook in Wien. Auf 13 anderen Geräten in unterschiedlichen Bundesländern lag der Preis bei nur 350 Euro – also um 279 Euro billiger. Der Preisunterschied betrugt somit fast 80 Prozent.

AK rät zu Preisvergleichen auf mehreren Geräten
Die AK empfiehlt den Konsumentinnen und Konsumenten, Preise auf verschiedenen Geräten miteinander zu vergleichen. Außerdem sind Flüge oft günstiger, wenn man sie früher bucht. Und noch ein Tipp für Technik-Profis: Beim Webbrowser sollte man keine Aktivitätenverfolgung zulassen und Tracking und personalisierte Werbung blockieren.

Die AK fordert bessere Vorschriften für Online-Anbieter für eine transparentere Preisbildung, zum Beispiel verständliche Angaben zu den Kriterien für die Preisbildung. Hier sieht die AK die EU in der Pflicht.

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