Der Nationalrat hat die Frist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verkürzt. Untersagt werden diese nunmehr ab Mitte 2034. Laute Kritik kommt von den Grünen und Tierschützern, die der Regierung unzureichende Kosmetik vorwerfen.
Ausnahmen wird es für sogenannte Härtefälle geben. Die „Krone“ berichtete bereits. Soll heißen: Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Alle Fraktionen – bis auf die Grünen – stimmten dem Vollspalten-Verbot zu.
Vorangegangen war eine Erkenntnis des VfGH, das die von ÖVP und Grünen festgelegte Übergangsfrist bis 2040 als zu lange bewertete. Dass man hier also eine Verbesserung erzielt habe, wurde vor allem von der SPÖ betont.
Die Kritik der Grünen, die den Gedanken des Tierwohls verloren sahen, wischte SP-Mandatar Rudolf Silvan vom Tisch. Schließlich gebe es jetzt eine Übergangsfrist, die spätestens 2038 ende und damit vor der von den Grünen selbst beschlossenen Regelung.
„Gute Lösung“ und leise Zweifel
Seitens der NEOS betonte der Abgeordnete Christoph Pramhofer, dass die Bauern auch Rechtssicherheit bräuchten, wie sie jetzt bestehe. Ansonsten könnten sie nicht investieren. Für den Bauernbund erklärte der Abgeordnete Josef Hechenberger, dass es sehr wohl einen erhöhten Tierwohl-Standard geben werde. Zudem werde die Versorgungsqualität mit österreichischem Schweinefleisch gesichert.
Skepsis äußerte die FPÖ, die vermutete, dass etliche Schweinebauern nun aufgeben würden. Konsumiert würde dann Fleisch aus anderen Ländern, in denen die Standards geringer seien als hierzulande.
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sah eine „gute Lösung“. Die Verkürzung der Übergangsfrist auf neun Jahre betreffe 97 Prozent der Betriebe und bringe vielen Schweinen mehr Tierwohl.
Kritik von Grünen und Tierschützern
Olga Voglauer, die Tierschutzsprecherin der Grünen, sieht in dem Verbot eine „Husch-Pfusch-Regelung“, die weder Tier noch Bauern helfen würde. Vollspaltböden würden dadurch einzementiert.
Einfach grotesk.
Grünen-Politikerin Olga Voglauer
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
„Das ist weiterhin ein Vollspaltenboden, nur eben mit weniger Spalten auf einem Drittel der Stallfläche.“ Die Regierung klopfe sich auf die Schultern, dass ein „ausgewachsenes Schwein einen ein Meter langen und zehn Zentimeter breiten Streifen mehr Platz bekommt – das ist weniger als ein DIN-A3-Blatt und einfach grotesk“.
Tierschützer sind ebenfalls nicht überzeugt. Der Verein gegen Tierfabriken protestierte vor dem Parlament, dass die Neuregelung nur Augenauswischerei sei. Was es bräuchte, wäre eine verpflichtende Stroheinstreu. Im neuen Gesetz wird ein Mindeststandard, wie Schweine schonend gehalten werden sollen, lediglich angestrebt. „Es ist zu fürchten, dass es Jahrzehnte dauert, bis Schweine endlich Stroh bekommen. Anscheinend vertagt man das auf den St. Nimmerleinstag“, so Voglauer.
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