Die Hochschulangestellten hatten viele Jahre ein zu geringes Gehalt bekommen. Das stellte der OGH bereits 2020 fest. Dennoch hat die FH OÖ die Nachforderungen nicht bezahlt, sodass die AK erneut Klage einbringen musste. Und der Oberste Gerichtshof entschied neuerlich zugunsten der Arbeitnehmer. Er sprach ihnen Nachzahlungen von insgesamt 2,5 Millionen Euro zu. Eine Million Euro Verfahrenskosten muss die FH OÖ zahlen.
AK-Präsident Andreas Stangl: „Der Geschäftsführer der Fachhochschule ist trotz des Urteils vor eineinhalb Jahren nicht bereit gewesen, dieses umzusetzen. Es ist zu befürchten, dass die hohen Verfahrenskosten, die dadurch entstanden sind, die Steuerzahler finanzieren müssen.“
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