Weit unter dem tatsächlichen Wert hat eine über achtzig Jahre alte Innviertlerin ihr Anwesen verkauft. Ihrer später bestellten Erwachsenenvertreterin fiel das auf, sie brachte den Fall vor Gericht.
Von den Käufern wurde für das Anwesen im Bezirk Braunau lediglich der Quadratmeterpreis für Grünland bezahlt, obwohl jederzeit eine Umwidmung der betreffenden Liegenschaftsteile in Bauland möglich und genehmigungsfähig gewesen wäre. Im Verlauf eines danach eingeleitetenPflegschaftsverfahrens stieß die zwischenzeitig bestellte Erwachsenenvertreterin auf den Kaufvertrag. Mit entsprechender Genehmigung des zuständigen Pflegschaftsgerichts strengte die Erwachsenenvertreterin eine Klage beim Landesgericht Ried im Innkreis an.
Kaufpreis nicht angemessen
Primär richtet sich die Klage auf Aufhebung des Kaufvertrags, wobei sich die Klagevertreterin auf mehrere Gutachten stützt. Danach war die Verkäuferin zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags weder entscheidungsfähig, noch der Kaufpreis angemessen. Nach den bisherigen Beweisergebnissen dürfte feststehen, dass der bezahlte Kaufpreis keinesfalls angemessen war.
Am 23. Mai 2022 findet beim Landesgericht Ried im Innkreis der nächste Verhandlungstermin statt. Im Raum steht ein Vergleich.
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