„Das Internet vergisst nicht“, sagt der Staatsanwalt in Steyr. Und was man bei dem 15-Jährigen gefunden habe, sei „keinesfalls in den Bereich des Lustigen zu schieben“. Gefunden hat man ein Video mit Sex mit Kindern unter 14 Jahren, die Enthauptung eines gefesselten Mannes sowie Adolf Hitler und Wehrmachtssoldaten mit dem Untertitel „Nicht ohne mein Team“.
Angeklagter gab sich ahnungslos
Der Verteidiger sah darin lediglich „die Grenzen des guten Geschmackes überschritten“ und beantragte in den Anklagepunkten Verbrechen der terroristischen Vereinigung, Verbrechen der kriminellen Organisation und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz einen Freispruch. Zu den Kinderpornos ersuchte er um eine milde Strafe. Und der Angeklagte? Der gab sich vor Gericht ahnungslos. Er kenne weder Hitler noch den IS „näher“ – obwohl seine Familie 2015 vor der Terrormiliz aus dem Iran geflüchtet war.
Er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen: sechs Monate bedingt, nicht rechtskräftig. Außerdem erhielt er u. a. die Weisung zu einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen.
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