Drei Motorradfahrer wollten im vergangenen April auf einer beliebten Ausflugsstrecke einen Dacia überholen. Die erste Bikerin zog vorbei, die beiden dahinter gingen in Position. Plötzlich stürzten die Biker, verletzten sich teils schwer. Laut Anklage wegen einer starken Bremsung des Autos, was aber nicht zu belegen war.
Die Böhmerwaldstraße im Mühlviertel ist eine beliebte Strecke bei Ausflugsfahrern, besonders jenen auf zweirädrigen Gefährten. Vergangenen April hatte sich dort ein schwerer Unfall mit mehreren Beteiligten ereignet, der am Mittwoch am Landesgericht Linz aufgearbeitet wurde.
Konvoi wollte überholen
Zwischen Bad Leonfelden und Freistadt war ein 67-jähriger Freistädter mit seiner Frau in ihrem Dacia Logan unterwegs, als sich von hinten ein Konvoi mit drei Motorradfahrern aus Deutschland näherte und zum Überholen ansetzte – der Kompaktkombi war mit nur rund 70 km/h auf der Landstraße unterwegs.
Anklage warf Bremsung vor
Die vorausfahrende Bikerin zog noch sauber vorbei. Währenddessen bahnte sich hinten jedoch ein Drama an: Die beiden anderen Biker setzten ebenfalls zum Überholen an, als das Auto laut Anklage plötzlich drastisch abgebremst habe – laut Gutachten von 70 auf 30 km/h.
Teils schwer verletzt
Der vorfahrende Zweiradfahrer habe ebenfalls sofort voll abgebremst, doch die hintere Bikerin wurde kalt überrascht: Sie wollte noch rechts ausweichen, krachte dabei aber seitlich gegen das Motorrad ihres Vordermannes und wurde samt ihrem Gefährt rechts von der Fahrbahn über einen kleinen Wasserlauf geschleudert. Der zweite Motorradfahrer stürzte auf die Fahrbahn, sein Zweirad krachte frontal in den Skoda einer entgegenkommenden Familie. Er erlitt wie durch ein Wunder nur leichte Verletzungen, ebenso zwei der Insassen des Skoda. Die Motorradpilotin dahinter wurde aber schwer verletzt.
Kein Grund für Bremsung
Die erste Hauptverhandlung wurde mangels eines Gutachtens vertagt, dieses wurde am Mittwoch vorgetragen. Der Sachverständige fand sich in einem Kreuzverhör wieder, auch weil die teils widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten die Lage noch verkomplizierten. Klar war nur, dass der 67-Jährige an dieser Stelle keinen Grund hatte, so stark und unvermittelt abzubremsen. Aufgrund des geplanten Überholmanövers war aber der Sicherheitsabstand der Biker zu dem Dacia zu klein gewesen.
Angeklagter selbst Biker
„Ich habe sicher nicht abgebremst. Wie es so weit kommen konnte, dass das behauptet wird, weiß ich nicht. Ich würde niemals Motorradfahrer so in Gefahr bringen, weil ich selber seit meinem 16. Lebensjahr auch zweirädrig unterwegs bin“, betonte der bis dato unbescholtene Angeklagte abschließend. „Jetzt wurde alles mögliche diskutiert, von Zeugenaussagen über hypothetische Annahmen, doch die Grundfrage bleibt, ob der Angeklagte tatsächlich ohne Grund so stark abgebremst hat“, so die Staatsanwältin, die schuld- und tatangemessene Bestrafung forderte.
Freispruch
Weil jedoch kein Motiv oder ein Beweis dafür vorlag, dass der 67-Jährige tatsächlich abgebremst, und den Sturz ausgelöst hatte, wurde er im Zweifel freigesprochen. Die Staatsanwalt erwägt aber, Rechtsmittel einzulegen – daher ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig.
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