Das sektorale Bettelverbot in der Landeshauptstadt wird erneut Thema für den Verfassungsgerichtshof. Stein des Anstoßes ist eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro, die eine Bettlerin im Dezember 2020 erhalten hatte. Nachdem der VfGH bereits 2017 die erste Verbotszonen-Verordnung als verfassungswidrig aufgehoben hatte, geht es nun um die Überprüfung des aktuellen Verordnungstextes. Finanziert wird die Beschwerde durch die „Plattform Menschenrechte“, die dazu einen Rechtshilfefonds eingerichtet hat. Bemerkenswert: Der Verein erhält von Stadt und Land Jahr für Jahr tausende Euro an Subventionen. Ein Umstand, der vor allem den Freiheitlichen sauer aufstößt. Der Verein verdanke “den Fördergeldern des Landes und der Stadt überhaupt sein Auskommen“, zürnt FPÖ-Chefin Marlene Svazek.
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