Zurück in Vorarlberg

Happy End für unrechtmäßig abgeschobenen Pakistani

Vorarlberg
11.02.2022 12:07

Der 2018 unrechtmäßig abgeschobene Gastronomielehrling Qamar A. ist nach Vorarlberg zurückgekehrt. Am Freitag wurde ihm offiziell sein Aufenthaltstitel überreicht, der ihn auch zum Arbeiten berechtigt, sagte Stefan Harg als Anwalt des Pakistanis. Es werde für den jungen Mann kein Problem darstellen, den auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel verlängert zu bekommen, so Harg.

Der Fall von Qamar A. sorgte über Vorarlberg hinaus für Aufsehen, da der Asylwerber als gut integriert galt und zum Zeitpunkt der Abschiebung in einer Pizzeria in Lustenau als Lehrling arbeitete. Er konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen und rund 1000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung sowie einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs. „Wenn man ihn nicht abgeschoben hätte, hätte er die Lehre mittlerweile abgeschlossen“, bedauerte der Rechtsanwalt im Gespräch mit der APA.

A. war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Wenige Tage bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung A.s vollzogen.

Verfahren neu aufgerollt
Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete im Herbst vergangenen Jahres positiv für Qamar A.

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Der Fall zeigt, dass das Recht nicht der Politik zu folgen hat.

Anwalt Stefan Harg

Nach Angaben des ehemaligen Vorarlberger ÖGB-Vorsitzenden Norbert Loacker, der sich stark in den Fall einbrachte, erhält A. seine Arbeitsstelle in der Pizzeria in Lustenau zurück. Dort hatte er seine Lehre begonnen. Der Arbeitsplatz ist indirekt auch Voraussetzung dafür, dass A. länger in Österreich bleiben kann. „Er muss eine Krankenversicherung vorweisen können, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie eine Unterkunft“, erklärte Anwalt Harg - mit dem Nachsatz: „Das wird er erfüllen.“

So unerfreulich der ganze Fall auch abgelaufen sei, so belege er doch, „dass der Rechtsstaat funktioniert“, stellte der Anwalt fest. Er zeige, „dass das Recht nicht der Politik zu folgen hat“, spielte er auf eine Äußerung von FPÖ-Chef Herbert Kickl an. Zum Zeitpunkt der Abschiebung von A. war Kickl Innenminister gewesen.

Loacker erklärte, A. sei „sehr glücklich, wieder hier sein zu dürfen“, es gehe ihm gut. Zufrieden zeigte sich Loacker auch darüber, dass sich einige Persönlichkeiten für A. engagiert hätten. Die Mitglieder der Landesregierung hätten hingegen „keinen Finger gerührt“, stellte Loacker fest.

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