Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro gegen den Vorarlberger Schutzbekleidungshersteller Pfanner beim Kartellgericht beantragt. Pfanner wird vorgeworfen, Händlern Wiederverkaufspreise für Produkte vorgegeben zu haben.
Da Pfanner mit den Behörden kooperiert hat, ist die beantragte Strafe bereits gemindert worden, ansonsten hätte dem Unternehmen eine noch höhere Pönale geblüht. Betroffen vom BEB-Antrag sind die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und die Anton Pfanner Holding AG.
Die Wettbewerbsbehörde wirft dem Unternehmen vertikale Preisabsprachen vor, also Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Stufen der Lieferkette. Konkret habe Pfanner „Preisstabilität“ von Händlern gefordert und aktiv Händler ausgeforscht, deren Preise online unter den Katalogpreisen von Pfanner lagen. Derartige Preisabsprachen und Interventionen sind nach dem Kartellgesetz allerdings verboten.
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