Prozess in Feldkirch

Drogen im Internet bestellt: Deal ist aufgeflogen

Vorarlberg
01.09.2025 17:20

Eine Drogenbestellung im Internet ist einem 38 Jahre alten Vorarlberger zum Verhängnis geworden. Das Paket wurde nämlich im Post-Verteilerzentrum in Wolfurt konfisziert. Am Montag musste er sich dafür am Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Acht Monate Haft auf Bewährung und 8400 Euro Geldstrafe lautete am Ende das Urteil gegen den bislang unbescholtenen Mann aus dem Bezirk Dornbirn. Ein Schnäppchenurteil sozusagen, sieht doch der Gesetzgeber für das Verbrechen des Suchtgifthandels einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft vor. Der Angeklagte selbst war gut beraten, in der Sache gleich geständig gewesen zu sein. „Es war einfach dumm von mir. Ein völliger Scheiß“, bringt er es in der Verhandlung auf den Punkt.

Amphetamine übers Internet bestellt
Es geht um 520 Gramm Amphetamin, welches der Angeklagte Anfang des Jahres im Internet bestellte. Im Glauben, sich so unter dem Radar der Ermittler zu befinden, ließ er das Suchtgift nicht an seine eigene Adresse liefern, sondern an die eines Kumpels.

Und der schaute nicht schlecht, als ihm plötzlich die Kriminalpolizei einen Besuch abstattete, nachdem diese das Drogenpaket im Post-Verteilerzentrum in Wolfurt aus dem Verkehr gefischt hatte. Im Zuge der Einvernahme stellte sich heraus, dass der 38-jährige Angeklagte die Bestellung zwar getätigt, jedoch für sich nur das Amphetamin für den Eigengebrauch „mitbestellt“ hatte. Es handelte sich also um eine Gemeinschaftsbestellung.

Saftige Geldstrafe, aber keine Haft
Nie habe er vorgehabt, mit den Suchtmitteln zu dealen, versichert der Beschuldigte in der Verhandlung am Montag. Er habe sich weder bereichern wollen, noch sei er sich bewusst gewesen, in welche Bredouille ihn die Bestellung hinsichtlich des gesetzlichen Strafmaßes bringen könnte.

Das Schuldeingeständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten wertet Richterin Franziska Klammer am Ende als Milderungsgründe, weshalb sie den 38-Jährigen gewähren lässt und ihn nur zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro darf er zudem in 24 Monatsraten abstottern.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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