ÖVP-Postenschacher

Chat-Jubel schon bevor die Kommission fertig war!

Oberösterreich
11.02.2022 08:00

Wie intensiv auch immer ÖVP-Politiker August Wöginger für seinen ÖAAB-Freund Michael Leitner interveniert hat, damit er statt einer besser qualifizierten Beamtin Finanzamtsleiter werden konnte: Auffällig ist, dass er 2017 mit Chat-Partner Thomas Schmid schon jubelte, bevor die Sitzung der Bestellungskommission zu Ende war.

Wöginger, damals Vizeklubchef der ÖVP im Nationalrat, war schon 11 Tage vor der Ausschreibung der Finanzamtsleitung Braunau-Ried-Schärding in Kontakt mit Thomas Schmid, damals Oberstrippenzieher (Generalsekretär) im Finanzministerium. „Bitte rr wegen Leitner“ schrieb Schmid am 13.12.2016 an Wöginger. Was sie dann telefonisch besprachen, ist leider nicht überliefert.

„Wir haben es geschafft!“
Nachlesen kann man aber weitere Chat-Nachrichten am Tag der Begutachtung von Leitner, Hauptkonkurrentin Christa Scharf und weiterer vier Kandidaten, durch eine Kommission, die laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Februar 2017 von 08.45 bis 18.15 tagte. Schon kurz vor 8h schrieb Schmid an Wöginger „Bin erreichbar“. Kurz vor 16.15h, also zwei Stunden vor Ende, schrieb Schmid jubelnd an Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister (Leitner, Anm.) schuldet Dir was!“ Fünf Minuten später Wögingers Antwort: „echt super!! Bin total happy“.

Eine Connection im ÖAAB
Schmid musste als noch vor Schluss einen „Zund“ aus der von Finanz-Regionalleiter Siegfried Manhal (heute Gesamtchef des „Finanzamts Österreich“) geleiteten Kommission bekommen haben, dass alles nach Wunsch verlaufen sei. Bei all dem ging es offenbar nie darum, dem Wunschkandidaten des Innviertlers Wöginger, Michael Leitner zu helfen, nur weil er ÖVP-Bürgermeister in Schwarzenberg (also im Mühlviertel) war und ist. Vielmehr darum, dass der ÖAAB-Landeschef Wöginger sich für Leitner, Obmann der ÖAAB-Betriebsgruppe Finanzverwaltung stark machte. Das ist der direkte Konnex von Wöginger und Leitner.

Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig geurteilt hat, dass die von Manhal geführte Kommission Frau Scharf widerrechtlich diskriminiert hat, gilt strafrechtlich für alle Genannten (Wöginger, Schmid, Manhal, Leitner) die Unschuldsvermutung.

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