03.02.2022 09:28 |

Dutzende Fälle

Ungeimpften Arbeitslosen droht AMS-Geld-Verlust

Neben der Impfpflicht gilt im Arbeitsleben weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dass es in der Praxis für Ungeimpfte allerdings problematisch sein kann, bestätigte nun AMS-Chef Johannes Kopf. Nicht nur, dass Arbeitssuchende einen Job möglicherweise nicht bekommen würden, weil sie die Spritze verwehren, könnte ihnen sogar auch das Arbeitslosengeld gestrichen werden - was in Einzelfällen sogar schon so ist, wie der AMS-Vorstand am Donnerstag erklärte.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

„Im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, bei der Arbeit mit vielen Ungeimpften - etwa Kindern -, im Bereich der Luftfahrt und so weiter. Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen“, so Kopf im Ö1-„Morgenjournal“. Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld gestrichen wird, wenn jemand einen Job nicht bekommt, nur weil er nicht geimpft ist.

Zitat Icon

Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen.

AMS-Chef Johannes Kopf

Und das ist inzwischen auch gelebte Praxis: „Es sind aber keine Hunderte Fälle, die wir haben. Es sind eher Einzelfälle, vielleicht sind es ein paar Dutzend mittlerweile“, so der AMS-Chef weiter.

Anfangs streicht das AMS für sechs Wochen das Arbeitslosengeld, im Wiederholungsfall dann für acht Wochen.

Ungeimpften kann die Kündigung drohen
Allerdings ist es nicht nur für Arbeitslose problematisch, auch für Personen in einem aufrechten Dienstverhältnis kann es zum Problem werden, nicht geimpft zu sein, wie Silvia Hruska-Frank von der Arbeiterkammer gegenüber Ö1 erklärte. So könne der Arbeitgeber aufgrund des Hausrechts etwa 2G verlangen oder 2G plus.

Das bedeute aber nicht, dass sich alle impfen lassen müssen, so die Expertin weiter. Ungeimpfte könnten dann zum Beispiel ins Homeoffice geschickt werden, das Entgelt dürfe Impfverweigerern jedenfalls nicht gestrichen werden, wie Hruska-Frank erläuterte. Eine Kündigung sei dagegen aber zulässig, da das in Österreich ohne Angabe von Gründen möglich sei. Eine fristlose Entlassung dagegen sei nicht rechtlich gedeckt.

Schlechte Jobchancen für Ungeimpfte
Für den AMS-Chef steht jedenfalls fest, dass „die Jobchancen für Ungeimpfte ungleich geringer“ seien: „Ein Naserümpfen erntet man schon, wenn man ungeimpft ist und das auch sagt.“

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).