
Neben der Impfpflicht gilt im Arbeitsleben weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dass es in der Praxis für Ungeimpfte allerdings problematisch sein kann, bestätigte nun AMS-Chef Johannes Kopf. Nicht nur, dass Arbeitssuchende einen Job möglicherweise nicht bekommen würden, weil sie die Spritze verwehren, könnte ihnen sogar auch das Arbeitslosengeld gestrichen werden - was in Einzelfällen sogar schon so ist, wie der AMS-Vorstand am Donnerstag erklärte.
„Im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, bei der Arbeit mit vielen Ungeimpften - etwa Kindern -, im Bereich der Luftfahrt und so weiter. Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen“, so Kopf im Ö1-„Morgenjournal“. Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld gestrichen wird, wenn jemand einen Job nicht bekommt, nur weil er nicht geimpft ist.
Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen.
AMS-Chef Johannes Kopf
Und das ist inzwischen auch gelebte Praxis: „Es sind aber keine Hunderte Fälle, die wir haben. Es sind eher Einzelfälle, vielleicht sind es ein paar Dutzend mittlerweile“, so der AMS-Chef weiter.
Anfangs streicht das AMS für sechs Wochen das Arbeitslosengeld, im Wiederholungsfall dann für acht Wochen.
Ungeimpften kann die Kündigung drohen
Allerdings ist es nicht nur für Arbeitslose problematisch, auch für Personen in einem aufrechten Dienstverhältnis kann es zum Problem werden, nicht geimpft zu sein, wie Silvia Hruska-Frank von der Arbeiterkammer gegenüber Ö1 erklärte. So könne der Arbeitgeber aufgrund des Hausrechts etwa 2G verlangen oder 2G plus.
Das bedeute aber nicht, dass sich alle impfen lassen müssen, so die Expertin weiter. Ungeimpfte könnten dann zum Beispiel ins Homeoffice geschickt werden, das Entgelt dürfe Impfverweigerern jedenfalls nicht gestrichen werden, wie Hruska-Frank erläuterte. Eine Kündigung sei dagegen aber zulässig, da das in Österreich ohne Angabe von Gründen möglich sei. Eine fristlose Entlassung dagegen sei nicht rechtlich gedeckt.
Schlechte Jobchancen für Ungeimpfte
Für den AMS-Chef steht jedenfalls fest, dass „die Jobchancen für Ungeimpfte ungleich geringer“ seien: „Ein Naserümpfen erntet man schon, wenn man ungeimpft ist und das auch sagt.“
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