Automatisierter Ablauf

Après-Ski-Sünder müssen Corona-Hilfe rückerstatten

Politik
22.01.2022 14:09

Videos vom feuchtfröhlichen Après-Ski in Kitzbühel haben für Aufregung gesorgt. Lokale, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, sollen einen Teil der Corona-Hilfen rückerstatten müssen. „Wenn man sich nicht an die Regeln hält, muss man selbstverständlich zurückzahlen. Wir haben seit November die Möglichkeit, und da gibt es auch eine klare Bestimmung dazu“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner im Ö1-Radio.

Für die Rückforderung von Corona-Hilfen bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen wird eine automatische Datenlieferung von den Bezirksverwaltungsbehörden an die COFAG eingerichtet. Das Gesetz dazu liegt bereits im Parlament, berichtete Brunner (ÖVP) am Samstag in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“. Betriebe wie das Kitzbüheler Lokal, in dem der Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner voriges Wochenende feierte, müssen dann das im betreffenden Monat erhaltene Geld zurückzahlen.

Gesetzesnovelle soll rückwirkend mit Anfang Novemer in Kraft treten
Ermöglicht wird die Schnittstelle für den Datenaustausch mit dem „COVID-19-Compliance-Gesetz“, einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012. Der Mitte Dezember eingebrachte ÖVP-Grün-Antrag sieht vor, dass „zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung von COVID-19- Förderungsbestimmungen“ im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Maßnahmengesetz „Überprüfungsmechanismen bereitgestellt“ werden - und soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.

Konkret bedeutet dies, dass Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörden automatisch an die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) übermittelt werden. „Dann geht‘s einfach, dann können wir Hilfen zurückfordern“ bei Verstößen, erläuterte Brunner. Die Möglichkeit der Rückforderung bestehe seit November. Es sei vorgesehen, dass der Anteil der Corona-Hilfe für den Monat zurückgezahlt wird, in dem der Verstoß stattfand.

Brunner: Keine Steuererhöhungen, kein Sparpaket
Was die Pandemie an sich betrifft, hofft der Finanzminister, dass trotz Omikron-Variante ein Lockdown verhindert werden kann. Es gelte jedenfalls, alles dafür zu tun, um den aufkeimenden Aufschwung der Wirtschaft nicht zu gefährden. Nach der Pandemie - Brunner hofft auf „mittelfristig“ - werde man wieder zum nachhaltigen Budgetpfad zurückkehren und sich bemühen, die Schuldenquote wieder zu senken. Dies werde ohne Steuererhöhungen und auch ohne Sparpaket möglich sein, seien doch mit der (gerade beschlossenen) ökosoziale Steuerreform „intelligente“ Maßnahmen gesetzt worden.

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