08.12.2021 15:58 |

„Strikte Kontrollen“

Corona-Sünder sollen Hilfsgelder zurückzahlen

Der Lockdown endet am Samstag um Mitternacht, umfassende Corona-Schutzmaßnahmen bleiben aber aufrecht. „Strikte Kontrollen“ sollen damit einhergehen, wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) ankündigte. Mit der „augenzwinkernden Wurschtigkeit“ bei der Einhaltung von 2G, Maskenpflicht und Co. muss jedenfalls „Schluss sein“, ergänzte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Drakonische Maßnahmen drohen, bis hin zur Rückforderung geleisteter Corona-Hilfen ...

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Bundesregierung und Landeshauptleute haben sich am Mittwoch im Bundeskanzleramt getroffen und die Rahmenbedingungen des Lockdown-Endes fixiert. Die Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen mit Sonntag österreichweit, diese gelten dann nur noch für Ungeimpfte. Schutzmaßnahmen wie die 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bleiben bestehen.

Rückzahlung von Corona-Hilfen droht
Die Regierung kündigte zudem eine Verschärfung der Kontrollen an. Bei Verstößen droht etwa den Gastronomie- und Handelsbetrieben eine Rückzahlung der geleisteten Hilfszahlungen, sagten Nehammer und Mückstein.

Die Bereiche und die Regeln im Detail:

  • Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport öffnen für Geimpfte und Genesene. Betreten werden können diese Bereiche allerdings nur mit entsprechendem 2G-Nachweis. Zudem gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Kultureinrichtungen können mit 2G indoor wieder bis zu 2000 Gäste, outdoor bis zu 4000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesene Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Sportbereiche dürfen (sowohl in- als auch outdoor) mit 2G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung.
  • In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine FFP2-Maskenpflicht. In Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen besteht 2G-Pflicht. Mindestabstand muss auch keiner eingehalten werden.
  • Alten- und Pflegeheime: Für Mitarbeiter gilt 2,5-G, bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind auch Antigentests zulässig. In allen geschlossenen Räumen braucht man eine FFP2-Maske. Besucher müssen geimpft oder genesen sein, zusätzlich braucht man einen PCR-Test (notfalls Antigentest) und eine FFP2-Maske. Es sind maximal zwei Besucher pro Tag erlaubt, im Krankenhaus maximal einer.
  • „Kirtagsähnliche“ Gelegenheitsmärkte, zum Beispiel Weihnachtsmärkte, dürfen nur mit 2G-Nachweis und FFP2-Maske besucht werden. Echte Massenveranstaltungen sind dabei nicht möglich, denn es dürfen sich dort maximal 300 Personen gleichzeitig vergnügen. Auch werden die Kontaktdaten erhoben.
  • Für Museen und Ausstellungshäuser gelten 2G- und FFP2-Pflicht.
  • Am Arbeitsort gilt weiterhin 3G.

Im Burgenland, in Tirol und Vorarlberg sperren Gastronomie und Hotelbetriebe ab Sonntag wieder auf. Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und die Steiermark folgen am 17. Dezember. Wien öffnet erst am 20. Dezember. Kommen wird auch eine einheitliche Sperrstunde in der Gastronomie um 23 Uhr sowie weitere Sicherheitsmaßnahmen etwa bei Kulturveranstaltungen.

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