14.01.2022 12:49 |

Doch erst ab 18?

Impfpflicht: Ringen um Strafhöhe und Altersgrenze

Der „Feinschliff“ am Gesetzesentwurf zur Impfpflicht sorgt dem Vernehmen nach noch für einige Diskussionen unter den Parlamentsparteien. Neben der Pflicht an sich, gegen die die FPÖ bekanntlich kämpft, sind auch noch einige Details wie die Strafhöhe oder auch die Altersgrenze umstritten. Dennoch soll der Entwurf „zeitnah“ vorliegen. Die Zeit drängt, will doch die türkis-grüne Koalition bereits in der nächsten Woche im Parlament abstimmen lassen.

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Vor allem die Frage, wie die Unter-18-Jährigen zu behandeln sind, soll bei den Gesprächen zwischen Regierung und Oppositionsparteien für Debatten sorgen. Auch die Strafhöhe erscheint manchen Abgeordneten zu hoch. Da die technische Umsetzung laut ELGA erst mit April möglich ist, muss auch geklärt werden, wie man bis dahin vorgeht.

Strafen bis zu 3600 Euro geplant
Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass von der Verpflichtung ab 14 nur Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ausgenommen sind. Ferner gilt das 180 Tage für Genesene. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 3600 Euro im Jahr, verhängt werden die Bußen vierteljährlich.

Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über die ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat verfügen. Dennoch versucht man über Einbindung von SPÖ und NEOS eine breitere Zustimmung zu erhalten. Bei den NEOS dürften allerdings einige wenige Mandatare Nein zur Impfpflicht sagen, in der SPÖ versucht man die Skeptiker noch zu überzeugen.

FPÖ kämpft gegen Impfpflicht im Verfassungsrang
FPÖ-Obmann Herbert Kickl befürchtet indes, dass das Gesetz noch mittels Zweidrittelmehrheit auf Verfassungsebene gehoben werden könnte, was eine Bekämpfung vor dem Verfassungsgerichtshof schwierig machen würde. Er forderte daher in einer Aussendung die Klubvorsitzenden von SPÖ und NEOS zu einer Garantieerklärung für ihre Fraktionen auf, „dass sie nichts unterstützen, was das schwarz-grüne Impfzwang-Gesetz in den Verfassungsrang hebt.“ Freilich würden die NEOS für eine Verfassungsmehrheit nicht reichen.

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