Am strengsten in Wien

Feiertage und danach: Diese Corona-Regeln gelten

Österreich
25.12.2021 11:06

Über die Feiertage sind die Corona-Regeln für alle Ungeimpften zwar gelockert - doch ab 27. Dezember gilt der Lockdown für sie wieder im vollen Umfang. Zudem wird die Sperrstunde in der Gastro dann um eine Stunde auf 22 Uhr vorverlegt. Zum Unmut der Branche gilt das auch zu Silvester. In Wien bleiben die Maßnahmen strenger: Nachfolgend ein Überblick, was derzeit und in den nächsten Tagen gilt.

Für die Weihnachtsfeiertage gibt es für die Ungeimpften einen weiteren Ausnahmegrund, das Haus verlassen zu dürfen: der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal zehn Personen. Was bedeutet, dass sich trotz Lockdown auch jene, die sich noch nicht den Stich abgeholt haben, mit der Familie oder im kleinen Freundeskreis zu Weihnachtsfeierlichkeiten treffen dürfen, wie es vom Gesundheitsministerium heißt. Für größere Runden von elf bis 25 Personen braucht es einen 2G-Nachweis.

Ab Montag Sperrstunde wieder um 22 Uhr
Ab Montag gilt dann der Lockdown für Ungeimpfte wie gehabt, dazu kommt für alle eine Sperrstunde um 22 Uhr. „Halligalli zu Silvester“ sei aufgrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante nicht das richtige Zeichen, verteidigte Vizekanzler Werner Kogler die Entscheidung, zum Jahreswechsel keine Ausnahme von der Sperrstundenregel zuzulassen. Die Verschärfung kam allerdings kurz nach einer erst angekündigten Lockerung. Die Kritik aus der Wirtschaft: Die frühe Sperrstunde ruiniere Betriebe und würde Silvesterpartys in den unkontrollierten, privaten Bereich verlagern.

Ab 27. Dezember wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Ab 27. Dezember wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt.

Anstieg an Neuinfektionen wird früher passieren als erwartet
Dass die Planungssicherheit in diesem Fall wieder nicht gegeben war, begründete Kogler damit, dass es neuere Erkenntnisse gegeben habe und man „ja schlauer werden darf“. Die Beratungslage habe sich insofern verändert, als sich der erwartbare steile Anstieg in puncto Neuinfektionen durch die neue Variante nach vorne verlagert habe: „Die Wahrscheinlichkeit, dass das früher losgeht, ist deutlich gestiegen.“

Was abseits der Sperrstunde gilt, wurde angekündigt: Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt aufrecht, Treffen ohne zugewiesene Sitzplätze sind im Innenbereich bis maximal 25 Personen bei 2G und mit FFP2-Pflicht erlaubt.

Masken sind bei Indoor-Events Pflicht
Der 2G-Nachweis genügt auch bei Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern mit zugewiesenen Plätzen. Bei Events mit bis zu 1000 Besuchern ist dann schon ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, erforderlich. Maximal sind 2000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt, da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen, sondern auch schon geboostert sein. 
Masken sind bei Veranstaltungen nur indoor zu tragen.

Neue Einreiseregeln für Omikron-Hochburgen
Mit dem Christtag gelten auch neue Einreiseregeln: Im Wesentlichen gibt es Verschärfungen für Personen aus den von der Omikron-Variante schon früh stark betroffenen Staaten Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen. Sie dürfen nur mit dritter Impfung ohne Quarantäne ins Land. Wer noch keinen Booster hat, muss einen PCR-Test vorlegen. Ohne 2G-Nachweis muss man in Heimquarantäne, aus der man sich erst am fünften Tag freitesten kann.

Dieser süße Weihnachtsmann bekommt aus gegebenen Anlass eine Maske aus Schokolade verpasst. (Bild: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul)
Dieser süße Weihnachtsmann bekommt aus gegebenen Anlass eine Maske aus Schokolade verpasst.

Regeln in Wien sind strenger als jene vom Bund
Strenger sind die Corona-Maßnahmen in der Bundeshauptstadt: Die bisher geltenden Gültigkeiten für Corona-Tests gelten weiter wie bisher: 48 Stunden nach Probeentnahme ist ein PCR-Ergebnis gültig. Antigen-Schnelltests, die von einer befugten Stelle durchgeführt wurden, gelten 24 Stunden. Bei Zusammenkünften in Innenräumen gilt das gleiche wie in der bundesweiten Regelung. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 25 Teilnehmern gilt 2G, wobei auch ein gültiges PCR-Ergebnis vorliegen muss. Dabei ist es egal, ob es zugewiesene Sitzplätze gibt.

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