Selbst wenn man sich an behördliche Vorgaben hält, kann man ganz schön in die Bredouille kommen, wie der Fall eines Niederösterreichers zeigt. Da sein PCR-Test irgendwo verschlampt worden ist, gilt er offiziell weder als erkrankt noch als genesen, was einen Rattenschwanz an unlösbaren Problemen mit sich bringt.
Was nach der Testabnahme passierte, kann niemand mehr nachvollziehen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft schickte jedenfalls umgehend einen Absonderungsbescheid als Verdachtsfall. Gültig bis zum Vorliegen eines PCR-Testergebnisses. Dieses gibt es bis heute nicht. „Wir haben immer wieder mit der BH telefoniert, die uns an das Labor verwies. Von dort haben wir trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme nie etwas gehört“, so Frau N. weiter. Sie und ihr Mann wurden ebenfalls krank. Die beiden haben im Gegensatz zum Sohn ein offizielles positives PCR-Testergebnis. Ohne ein solches stellt die Behörde keinen Genesen-Bescheid aus. Den bräuchte der Lehrling dringend für Arbeitgeber und Berufsschule. Und natürlich auch als 2-G-Nachweis.
„Einfach Pech gehabt“
Laut Arbeiterkammer Wien (AK) gibt es in der aktuellen Corona-Verordnung keinen Spielraum. Bedeutet, wenn das PCR-Test-Ergebnis nicht kommt, hat man Pech gehabt. Das bestätigte uns auch die BH. „Mit einer Impfung und einem Antikörpertest erhält der Betroffene zumindest einen 2-G-Status. Die Kosten für den Test könnte man als Schadenersatz beim Labor geltend machen. Die Behörde könnte in Kulanz dem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ersetzen, auch ohne Bescheid“, erklärt AK-Jurist Philipp Brokes. So könne auch das Vertrauen in die Behörden gestärkt werden. Dieses hat die Familie zumindest vorläufig verloren.
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