Eine 40-jährige Drogensüchtige musste sich am Montag wegen Brandstiftung am Landesgericht Feldkirch verantworten. Nach einer Drogenparty in einem Mehrparteienhaus in Tosters hatte die Frau aus Zorn über ihre vermeintlich gestohlene Geldbörse einen Brand gelegt und dadurch eine regelrechte Feuersbrunst entfacht.
War die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig oder nicht? „Ja, sie war es“, so Gutachter Reinhard Haller. Denn die Frührentnerin sei seit vielen Jahren drogenabhängig und somit an harte Sachen gewöhnt, so die Schlussfolgerung des Psychiaters. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hält er für ratsam. Grund: Tatwiederholungsgefahr.
Zur Tat
Anfang September besucht die Angeklagte zwei Freunde in deren Unterkunft in Tosters. Man gibt sich die Kante mit Alkohol und konsumiert Drogen. Kokain, Morphium, Tabletten, Cannabis. Als die Frau am nächsten Morgen das Fehlen ihrer Geldtasche bemerkt, verdächtigt sie ihre Freundin, die zu dem Zeitpunkt schon das Haus verlassen hat. Also stellt sie einen Bekannten, der am Vorabend mit von der Partie war, zur Rede und droht: „Ich werde die ganze Hütte anzünden, wenn die Angelegenheit mit meiner Geldtasche nicht sofort geklärt wird.“ Kurz darauf setzt die Wutentbrannte ihr Ansinnen in die Tat um und zündet einen Sessel an. Schnell breiten sich die Flammen vom Erdgeschoss bis zum Dachstuhl aus, am Ende fängt sogar das Nachbarhaus Feuer. Mehrere Feuerwehren sind zur Brandbekämpfung nötig. Die Brandstifterin flüchtet, wird aber kurze Zeit später verhaftet.
Bis zum Schluss bestreitet die 13-fach Vorbestrafte die Tat. Der Schöffensenat folgt jedoch dem Antrag des Staatsanwaltes, das Urteil lautet: drei Jahre Haft und Schadensersatzzahlungen in Höhe von rund 120.000 Euro. Eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Straftäter ist nicht möglich, da die Haftstrafe mehr als zwei Jahre ausmacht.
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