Keine Kapazitäten

Winter-Streupflicht: Gemeinden sperren Friedhöfe

Kärnten
03.12.2021 09:59

Grabesstimmung nach dem brisanten OGH-Urteil von Treffen: Denn laut Justitia müssen letzte Ruhestätten von Schnee und Eis befreit werden - was viele Gemeinden nicht schaffen. Die ersten sperren jetzt ihre Friedhöfe!

Wenn es diesen Winter schneit, sind die Tore des Friedhofes in Rosegg verschlossen – sogar mit Ketten, um auf Nummer sicher zu gehen, dass ja niemand zu den Gräbern kann.

Was Friedhofsbesucher natürlich erbost, ist für Bürgermeister Franz Richau leider unvermeidbar: „Die Gemeinde und ich sind bei Unfällen haftbar! Unsere vorrangige Arbeit ist es aber, bei Schneefall und Eis die Straßen, Gehwege und Gemeindeamtszufahrten zu räumen und zu betreuen.“ Erst danach könnten die Friedhofswege gesäubert werden. Was einleuchtend klingt - der Oberste Gerichtshof hat es anders gesehen.

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Natürlich ist das für die Kärntner Gemeinden ein großes Thema. Das OGH-Urteil verursacht einen hohen Aufwand. Aber es ist zu respektieren und umzusetzen.

Gernot Hobel, Jurist im Gemeindebund

Zur Erinnerung an die ausführlichen „Krone“-Berichte im Februar: Eine Frau besucht in Treffen fast täglich und bei jeder Witterung das Grab der geliebten Mutter. Vor zwei Jahren rutschte sie auf dem eisigen Weg aus, verletzte sich schwer am Bein. Sie forderte über ihre Anwälte Hans und Hannes Gradischnig von der Gemeinde Schmerzengeld in Höhe von 5857 Euro ein, gab auch ein eigenes Mitverschulden zu. Doch die Haftpflichtversicherung wollte gar nichts bezahlen - der Hinweis „Kein Winterdienst“ hätte ihrer Ansicht nach genügt, um auf Gefahren hinzuweisen.

Gerichtliche Entscheidung
Der Prozess wurde deswegen durch alle Instanzen vom Bezirksgericht Villach (wo die Klage bestätigt wurde) über das Landesgericht Klagenfurt (Klage abgewiesen) bis zum Obersten Gerichtshof getrieben - mit einem ernüchternden Ergebnis, wie Rechtsanwalt Alexander Jelly erklärte: „Damit hatte niemand gerechnet! Das wird weitreichende Folgen haben.“

Denn der OGH-Senat sieht alle Friedhofsbetreiber in der Pflicht: Die Wege zu den Gräbern müssen geräumt oder gestreut sein, sodass sichere Besuche möglich sind – und das auch noch zeitnah nach Wetterereignissen, also nicht erst im Frühling oder nur bei Begräbnissen, sondern regelmäßig. Ausreden, dass eine solche anspruchsvolle Betreuung zu personalintensiv sei, oder die bereits erwähnten beliebten Schilder „Kein Winterdienst“ genügen somit nicht mehr: Wie im Rosegger Gemeinderat bereits richtig erkannt, liegt die Haftung für Unfälle bei den Friedhofsbetreibern.

Vorrangig müssen die Straßen gereinigt werden
„Es ist natürlich aktuell ein großes Thema bei allen Gemeinden“, bestätigt Gernot Hobel, Jurist beim Kärntner Gemeindebund. „Denn viele wissen nicht, wie sie den Ansprüchen gerecht werden sollen.“ Schließlich müssen vorrangig Straßen geräumt werden, für Friedhofswege bleiben da kaum Kapazitäten.

Allein in Treffen, jenem Ort, wo das Unglück seinen Lauf nahm, müssen 200 Kilometer mit einem kleinen Bauhof betreut werden; für den Friedhof bräuchte es vermutlich eigene Mitarbeiter. Ob Friedhofssperren deswegen aber zulässig sind, sei laut Hobel unklar: „Man wird sich die Zumutbarkeit und die Verhältnismäßigkeit anschauen müssen. In schneereichen Gegenden werden längere Sperren möglich sein, aber ansonsten ist ein verschlossenes Tor über einen längeren Zeitraum auch keine Lösung.“ Zumal es ja auch Verträge über die Grabnutzung gibt und Gebühren entrichtet werden. Das nächste heiße Thema: „Wenn der Aufwand steigt, könnten natürlich auch Gebühren steigen“, so Hobel.

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