„Wir sind überrascht“

Kirche sieht Winterdienst nicht als ihre Aufgabe

Kärnten
10.02.2021 08:38

Hunderte Kärntner Friedhöfe sollen nach einer OGH-Entscheidung „winterfest“ werden - aber wie? Seitens der Kirche zeigte man sich „überrascht“ und sieht sich diesbezüglich nicht in der Pflicht.

Wenn schon die Bürgermeister und Amtsleiter in Kärntner Gemeinden ob der neuen OGH-Entscheidung zur „Wegefreiheit“ auf Friedhöfen die Köpfe zusammenstecken, wie geht es dann erst der Katholischen Kirche als größtem „Betreiber“ von Friedhöfen? „Wir sind völlig überrascht“, sagt Burkhard Kronawetter, Rechtsexperte der Diözese Gurk.

Fehlende Winterbetreuung grob fahrlässig
„In unseren Augen unterliegen Friedhöfe und deren Nutzung einer privatrechtlichen Vereinbarung. Schneeräumung und Winterdienst gehören da nicht dazu.“ Die Höchstrichter haben aufgrund eines Prozesses in Treffen festgelegt, dass eine gänzlich fehlende Winterbetreuung grob fahrlässig sei.

Freie Wege nicht immer möglich
Besuchern sei ein sicherer Gang zu einem Grab zu ermöglichen. Doch in vielen Pfarren ist es schon aufgrund der exponierten Lage gar nicht möglich, regelmäßig alle Wege frei zu halten. „Früher wurden die Toten bei großen Schneemassen gar nicht bestattet; das musste bis zum Frühjahr warten“, so Kronawetter.

Konsequenzen des OGH ausstehend
Heute würden eben oft die Trauernden mithelfen, um auf hoch gelegenen Friedhöfen wie in Heiligenblut oder im Lesachtal überhaupt winterliche Begräbnisse zu ermöglichen. Welche Konsequenzen hat das OGH-Urteil nun für die Kirche? „Wir schauen uns das genau an. Die Vorgaben heuer noch umzusetzen, halte ich aber für ausgeschlossen.“

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