Kärntnerin klagte

„Kein Winterdienst“ auf vielen Kärntner Friedhöfen

Kärnten
09.02.2021 07:18

Das ist das Wunderbare an unserer Justiz: Es sind oft die kleinen Prozesse, die kaum jemanden interessieren, die dann so weitreichende Wirkung haben können. Im konkreten Fall kam eine Frau bei einem Friedhofsbesuch in einer Gemeinde nahe Villach auf einer vereisten Fläche zu Sturz und verletzte sich. Sie klagte...

Die Frau war genau vor zwei Jahren am Friedhof in einer Gemeinde nahe Villach, um die Gräber ihrer Mutter und der Schwiegermutter zu besuchen. Dabei stürzte sie auf einer vereisten Fläche, sie erlitt verletzungen. Die Frau ärgerte sich, weil es keinen sicheren Weg gab und nur das Schild „Kein Winterdienst“ erkennbar war. Ihre Anwälte Hans und Hannes Gradischnig klagten 5857 Euro ein, unter Berücksichtigung, dass die Mandantin ein 50-prozentiges Mitverschulden trifft.

Kein Winterdienst ist grob fahrlässig
Das Bezirksgericht Villach gab dem Klagebegehren dem Grunde nach statt. Dass Gemeinden auf öffentlich zugänglichen Friedhöfen keinen Winterdienst durchführen würden, sei grob fahrlässig. Das Landesgericht Klagenfurt als Berufungsinstanz sah das wiederum ganz anders und wies alle Ansprüche ab. Der Fall wanderte zum Obersten Gerichtshofs, seine aktuelle Entscheidung könnte nun für alle Gemeinden Konsequenzen haben, möglicherweise nicht nur auf Friedhöfen. Denn laut Judikatur reiche die Warnung „Kein Winterdienst“ keinesfalls aus, um den Weghalter aus allen Pflichten zu entlassen.

Sorgfaltspflicht beachten
Auch ein „anlassbezogener“ Winterdienst gehe nicht - vielerorts werden Friedhöfe ja nur an Feiertagen, zu Weihnachten oder bei Begräbnissen betreut. „Es ist aber üblich, zum Andenken an verstorbene Familienmitglieder deren Grab zu besuchen“, meint der Revisionssenat von Wolfgang Schramm - dieses Gedenken halte sich nicht an Feiertage. Insofern verstoße die mangelnde Betreuung gegen die Sorgfaltspflichten, vor allem auch, da oft ältere Menschen am Friedhof unterwegs seien und eine eingeschränkte Gangsicherheit auf eisigem Boden den „Eintritt eines Schadens als gerade zu wahrscheinlich erscheinen lässt“.

Auch die Ausreden, die Gemeinde sei zu klein, hätte zu wenig Mitarbeiter für die Schneeräumung auf den Friedhöfen oder der Bauhof sei überlastet, lassen die Richter nicht gelten.

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