Er verletzte sich an der Hand, sein Hausarzt schickte ihn für eine Röntgen-Untersuchung in das Halleiner Krankenhaus in Salzburg. Dort verwehrte man dem Tennengauer allerdings den Einlass - weil er nicht gegen das Coronavirus geimpft ist. „Ein Missverständnis zum Start der neuen Zutrittsbestimmungen“, bedauert das Spital.
„Unfassbar.“ „Es reicht.“ Seinem Ärger machte ein Halleiner via Facebook Luft. Was war passiert? Der Mann hatte am Montag von seinem Hausarzt eine Überweisung für ein Röntgen bekommen. Er machte sich prompt zum Halleiner Krankenhaus auf, doch da wurde er weggeschickt. Begründung: Ab sofort würde die 2-G-Regel gelten. Der Tennengauer ist nicht gegen das Corona geimpft und dürfe daher nicht ins Spital.
Der Mann machte sich zornig davon, informierte seinen Hausarzt. Erst nach Interventionen durfte der Halleiner zurück und unter das Röntgengerät.
Das Spital selbst entschuldigt sich und spricht von einem „bedauerlichen Missverständnis“. Es sei der erste Tag mit den neuen Zutrittsregeln gewesen und daher wohl leider in der Hektik passiert, hieß es auf Anfrage der „Krone“.
2-G-Regel gilt nur für Krankenhaus-Besucher
Die letztgültigen Zutrittsbestimmungen in die Spitäler der Landeskliniken (SALK) hat man allen Mitarbeitern am Dienstag per Mail noch einmal geschickt. Diese besagen: In Notfällen dürfen Patienten immer ins Spital, bei geplanten Terminen gilt die 2,5-G-Regel. Für Besucher gelten neben zeitlichen Beschränkungen die 2-G – also geimpft oder genesen.
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