Nach Dornbirn-Attacke

Gewalttätiger 17-Jähriger stand wieder vor Gericht

Vorarlberg
04.11.2021 09:03

Die Tinte des Urteils, das der Angeklagte wegen schweren Raubes vor Kurzem ausgefasst hatte, war kaum trocken, da saß der 17-jährige Türke am Mittwoch schon wieder auf der Anklagebank am Landesgericht Feldkirch. Diesmal kam er nicht mit einer bedingten Haft davon, sondern wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

In Handschellen wird der Unverbesserliche von Justizwachebeamten der Haftanstalt Feldkirch vorgeführt. Dort nämlich sitzt der 17-Jährige seit seiner Verhaftung Anfang Oktober. Dem Teenager wird diesmal vorgeworfen, in Dornbirn grundlos Opfer attackiert und durch Fußtritte und Faustschläge zum Teil schwer verletzt zu haben. Einem 18-jährigen Zeugen soll er zudem gedroht haben, ihm alle Knochen zu brechen, sollte er die Polizei rufen.

„Na, was sagen Sie zu den Vorwürfen?“, will Richter Dietmar Nußbaumer vom Beschuldigten wissen. Der wiederum begründet sein Verhalten damit, aufgrund einer Tage zuvor erlittenen Fehlgeburt der Freundin gesoffen zu haben. Was der Richter als Begründung nicht gelten lässt. „Schauen Sie, Alkohol ist kein Milderungsgrund, sondern ein Charaktermangel. Außerdem, was können die Opfer dafür, dass Ihre Freundin eine Fehlgeburt hatte?“

Dass es diesmal ans Eingemachte für den Angeklagten geht, weiß der Wiederholungstäter. Immerhin steht der Widerruf der bedingten Haftstrafe von 20 Monaten im Raum. Weshalb auch im Bericht der Bewährungshelferin genau das zu lesen ist, was der Delinquent reuig dem Richter erklärt. Nämlich, dass er sein Fehlverhalten nun begriffen habe und sogar schon Ende Oktober einen Termin für eine Anti-Aggressionstherapie gehabt hätte.

Wie schon damals macht dem 17-Jährigen jetzt wieder die Haft einen Strich durch die Rechnung. Wenngleich der Herr Rat auf den Widerruf der bereits verhängten 20-monatigen Haftstrafe auf Bewährung absieht und dafür die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Für die jetzigen Taten gibt es nun von Richter Dietmar Nußbaumer ein Jahr Gefängnis, nicht rechtskräftig. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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