"Nichtwürdigung von Widersprüchen zwischen den Aussagen von vernommenen Personen" ist nur eine Begründung der Beschwerde des Anwalts. Bei der Verhandlung stand die Theorie eines Brandanschlages im Raum, bei der Urteilsverkündung erklärte Richterin Michaela Sanin, der Fall sei ein "tragisches Ereignis" gewesen, "bei dem Brandstiftung in einem Fluchtweg durchgeführt wurde". Die brandschutztechnischen Richtlinien seien im Wesentlichen eingehalten worden. Eine Gemeingefährdung konnte die Richterin nicht erkennen.
In Panik aus Fenster gesprungen
Das Feuer war im Juni 2008 in den frühen Morgenstunden ausgebrochen, es dürfte sich um Brandstiftung gehandelt haben. Die Bewohner gerieten in Panik und sprangen aus den Fenstern der oberen Stockwerke, die Türen waren in den Nachtstunden versperrt und die Fenster im Erdgeschoss vergittert.
Für die Fluchtwege und die brandschutztechnischen Einrichtungen war der Heimbetreiber, ein Klagenfurter Bauunternehmer, zuständig gewesen. Steiner wäre als Flüchtlingsreferent zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet gewesen.
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