Urteil rechtskräftig

Gericht: Maurer durfte Bierwirt „A****loch“ nennen

Politik
27.09.2021 11:33

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und dem Wiener Bierwirt ist nun auch zivilrechtlich beendet. Der Bierwirt, der inzwischen wegen Mordverdachts an seiner Lebensgefährtin in U-Haft sitzt, scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen die Politikerin. Nachdem Maurer obszöne E-Mails bekommen hatte, nannte sie den Bierwirt „Arschloch“. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Wiener Landesgerichts durfte sie das.

Die Bezeichnung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hatte schon das Bezirksgericht Josefstadt die Klage des Bierwirts abgewiesen und dabei auf den legendären „Trottelfall“ verwiesen: Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erlaubte die Meinungsfreiheit, dass ein Journalist den damaligen FPÖ-Chef Jörg Haider (1950-2008) einen Trottel nannte, weil der sich in einer Rede selbst widersprochen hatte.

Maurer erhielt obszöne Nachrichten
Beide Beleidigende seien vor der Äußerung in Entrüstung versetzt geworden, berichtet die „Presse“ (Montagsausgabe) über die Argumentation des Bezirksgerichts. Maurer hatte Ende Mai 2018 obszöne Nachrichten erhalten, die vom Facebook-Account des Bierwirts ausgegangen waren. Die Argumentation des Bierwirts, dass diese nicht von ihm stammten und jeder im Lokal den Computer benützen könne, nahm ihm das Gericht nicht ab.

Das Landesgericht bestätigte nun das Urteil: Bis zur Grenze des Wertungsexzesses „können auch massive, stark in die Ehre eingreifende Kritik und überspitzte Formulierungen, die sich an konkreten Fakten orientieren, zulässig sein“, zitiert die „Presse“.

Bierwirt zog Klage überraschend zurück
Maurer hatte die obszönen Botschaften auf Twitter öffentlich gemacht und den Wirt namentlich genannt, woraufhin dieser eine strafrechtliche Privatklage gegen Maurer wegen übler Nachrede einreichte. Im Februar zog er diese überraschend zurück (siehe Video oben), woraufhin die grüne Klubchefin rechtskräftig freigesprochen wurde.

Vor den Zivilgerichten klagte der Bierlokalbesitzer Maurer wegen Ehrenbeleidigung auf Unterlassung - sie dürfe ihn nicht mehr „Arschloch“ nennen. Dies hatte Maurer nach ihrer ersten Reaktion auf Twitter auch noch in einer individuellen Nachricht an den Vorgänger des Bierwirts getan.

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