Höchstgericht in D

Diesel-Klagen: Kein Schadenersatz bei Leasing

Ausland
16.09.2021 18:14

Es war ein Skandal, wie es ihn in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zuvor wohl noch nie gegeben hatte: Millionen Fahrzeuge weltweit waren vom Volkswagenkonzern mit einer Software ausgestattet worden, die den wahren Ausstoß von Stickoxid verschleiert. Es folgten milliardenschwere Vergleiche und Strafzahlungen. Nach wie vor laufen Straf- und Zivilprozesse (siehe Video oben). In zwei Fragen hat nun der deutsche Bundesgerichtshof Klägern einen Dämpfer verpasst: Leasing-Kunden bekommen in der Regel kein Geld aus ihren Raten zurück. Außerdem wurden mehrere Schadensersatz-Klagen gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters in Mercedes-Dieseln abgewiesen.

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Hier sehen die Richter einen wichtigen Unterschied zum Kauf: Während ein gekauftes Auto unter Umständen gefahren werde, bis es schrottreif ist, habe die Fahrzeugnutzung beim Leasing „einen eigenen, grundsätzlich zeitraumbezogenen Wert“. Für den Senat gilt deshalb der Grundsatz: Wer seinen Diesel über den gesamten Leasing-Zeitraum „ohne wesentliche Einschränkung“ nutzen konnte, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde habe einen Vorteil gehabt und dafür Raten gezahlt, beides wiege sich auf.

Eine Ausnahme wäre dem Urteil zufolge höchstens dann denkbar, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Auto nach der Leasing-Zeit übernimmt. Das war aber in den vorliegenden Klagen nicht der Fall.

Volkswagen begrüßte das Urteil, der BGH habe die vorherrschende Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt. Die Entscheidung betreffe eine vierstellige Anzahl an Fahrzeugen.

Thermofenster keine illegale Abschalteinrichtung
Abgesehen davon bekommen Käufer von Mercedes-Fahrzeugen keinen Schadensersatz, obwohl in ihren Fahrzeugen ein Thermofenster programmiert war, die Reinigung der Abgase von Stickoxiden also nur in einem begrenzten Temperaturbereich erfolgte. Tausende Klägerinnen und Kläger werfen dem Stuttgarter Autobauer Daimler vor, dass diese Maßnahme ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung darstelle.

Der BGH hatte sich schon mehrfach mit dem Thermofenster befasst und meint, dass der Vergleich mit VW hinkt. Die Betrugssoftware von VW schaltete auf dem Prüfstand in einen anderen Modus. Das Thermofenster dagegen arbeitet immer gleich - ob auf der Straße oder im Test. Diesmal war ein anderer Senat am Zug, aber er bekräftigte frühere Entscheidungen, wonach Daimler nur wegen Verwendung der Technik nicht gleich Betrugsabsichten unterstellt werden können. Dafür müsste den Verantwortlichen nachzuweisen sein, dass sie die Behörden bewusst hinters Licht führen wollten.

Daimler begrüßte die Entscheidung. Sie habe „Leitcharakter für Tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland“.

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