Jugendbande in Weiz

Opfer in Wald gelockt, gefesselt und bestohlen

Steiermark
08.09.2021 06:00

Raub, Einbrüche, Körperverletzung: Die Polizei hob im steirischen Bezirk Weiz nach einem Jahr Ermittlungen eine kriminelle Jugendbande aus. Fünf junge Männer stellten bereits 2020 einem 17-Jährigem eine Falle, schlugen ihn nieder und stahlen ihm Tausende Euro!

Sie brachen ein, begingen einen brutalen Raubüberfall und verletzten andere schwer mit Schlagringen und Totschlägern: Seit Monaten treibt eine kriminelle Jugendbande ihr Unwesen im Raum Weiz – die Jüngsten darunter sind erst 14 Jahre alt! Jetzt haben Weizer Polizisten nach einem Jahr intensiver Ermittlungen gemeinsam mit Spezialeinheiten eine Bande aus 23 Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeforscht.

Burschen niedergetreten und mit Waffe bedroht
Auslöser für die groß angelegten Ermittlungen war ein brutaler und hinterlistiger Raubüberfall im August 2020. Fünf junge Männer im Alter zwischen 19 und 22 Jahren hatten damals einen 17-Jährigen in den Wald gelockt, angeblich um ein Musikvideo zu drehen. Besonders perfide: Das Opfer hatte extra für den vermeintlichen „Gangster-Rap-Videodreh“ einige Tausend Euro Bargeld bei sich. Doch die sorgfältig geplante Aktion wurde für den 17-Jährigen zum Albtraum: Die Täter brachten ihn mit Tritten zu Boden, fesselten ihn, hielten ihm eine Waffe an dem Kopf und drohten ihn umzubringen. Sie raubten ihm eine Uhr und das Bargeld.

Ein Kosovare und ein Rumäne fungierten dabei als „Lockvögel“ und gaben sich selbst als Opfer aus, um keinen Verdacht zu erregen. Sie wurden ebenfalls gefesselt und zum Schein ausgeraubt. Die Schein-Opfer und die beiden Haupttäter – ein 19- und ein 22-jähriger Österreicher – wurden vor wenigen Wochen festgenommen. Sie sind geständig und sitzen jetzt – bis auf den Fluchtwagenfahrer – in U-Haft in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Bei Hausdurchsuchungen fanden Polizisten Waffen, Drogen sowie Tonstudio-Ausrüstung, die mit dem erbeuteten Geld gekauft wurde.

40 Straftaten und 36 Opfer im Raum Weiz
Wie sich herausstellen sollte, war dieser Überfall nur die Spitze des Eisbergs: Auf das Konto der ausgeforschten 23 Bandenmitglieder sollen rund 40 Straftaten mit 36 Opfern im Großraum Weiz gehen. Mehrfach schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, Einbruchsdiebstähle, Sachbeschädigungen, diverse Suchtmitteldelikte und Widerstand gegen die Staatsgewalt – auf die Verdächtigten kommt wohl so einiges zu.

„Sie sind sehr durchdacht und mit ausgesprochener Brutalität vorgegangen. Wir haben es da mit enormer krimineller Energie zu tun, mit ,Lausbubenstreichen’ hat das bei Weitem nichts mehr zu tun“, sagt Polizeisprecher Markus Lamb.

Fakten

Gut zu wissen: Diese Regeln gelten im Jugendstrafrecht

  • Welche Regeln gelten für 14- bis 18-Jährige? Jeder ist mit seinem 14. Geburtstag strafmündig und kann für ein Delikt belangt werden. Man kann angezeigt und verurteilt werden und ist schadensersatzpflichtig. Das Gericht muss feststellen dann, ob der Angeklagte reif genug war, sein falsches Handeln zu begreifen.
  • Wie beeinflusst das Alter das Strafmaß? Wer zwischen 14 und 18 Jahre alt ist, dem droht nur die Hälfte des Höchstmaßes bei einer Freiheitsstrafe. Bei 18- bis 21-Jährigen drohen bei schwereren Delikten normale Strafen - aber nur, wenn die Höchststrafe mindestens fünf Jahre beträgt (wie etwa bei Mord, Vergewaltigung etc.).
  • Was gilt, wenn Jugendliche vor Gericht stehen? Wenn der Angeklagte ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren ist, kann die Öffentlichkeit am Gericht ausgeschlossen werden. Bei einem Schöffen- oder Geschworenengericht müssen Leute eingesetzt werden, die beruflich mit jungen Menschen zu tun haben - zum Beispiel Lehrer.
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