Nach Hochwasser-Sager

Naturschützer wollen Entschuldigung von Köstinger

Politik
22.07.2021 16:19

Das Hochwasser in Hallein und die entstandenen enormen Schäden schlagen weiter politische Wellen: Nachdem Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) dem Naturschutzbund Salzburg vorgeworfen hat, durch Beschwerden Hochwasserschutz zu verhindern, wehrt sich dieser gegen das „Anschwärzen unliebsamer Kritiker“. Präsident Winfried Herbst übte scharfe Kritik daran, dass die Angst und Verzweiflung der Bevölkerung „auf eine moralisch und demokratiepolitisch verwerfliche Art und Weise ausgenutzt“ worden seien. Er forderte eine Entschuldigung von Köstinger.

Herbst verlangte in einer Aussendung auch eine öffentliche Untersuchung der Ursachen für die Überschwemmungen sowie eine „Klarstellung der Faktenlage“. Denn man habe bei einem ganzen Bündel an Hochwasser-Schutzmaßnahmen nur gegen die Umsetzung einer einzelnen Maßnahme Einspruch erhoben. 

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Mit fragwürdigen Praktiken dem Naturschutz den Kampf anzusagen, lehnen wir vehement ab und verlangen von Bundesministerin Köstinger eine öffentliche Entschuldigung für ihre Schuldzuweisungen.

Winfried Herbst, Vorsitzender Naturschutzbund Salzburg

Dabei handele sich um den Kirchentalgraben, der nur rund ein Zehntel des Einzugsgebietes des Kothbaches in Hallein ausmache. Hier habe man eine Alternative vorgeschlagen, die den gleichen Schutzeffekt biete, aber die Landschaft schone, erklärte der Naturschutzbund Salzburg.

Naturschutzbund: Vermittlungsgespräche blieben aus
Weil weder Land noch Ministerium auf den Vorschlag reagiert hätten, habe die Umweltschutzorganisation vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht und sich gegen das Teilprojekt der Wildbachverbauung ausgesprochen. Obwohl man mehrfach darum ersucht habe, seien Vermittlungsgespräche mit Landespolitikern und dem Grundeigentümer ausgeblieben.

Man habe sowohl den notwendigen Hochwasserschutz wie auch ein „äußert hochwertiges“ Naherholungsgebiet für die Halleiner Bevölkerung sichern wollen, betonte der Naturschutzbund. Andere von der Genehmigung erfasste Hochwasserschutzbauten seien nicht beeinsprucht worden und befänden sich derzeit im Bau.

Köstinger-Sprecher: „Es bedarf keiner Entschuldigung“
Daniel Kosak, Sprecher von Ministerin Köstinger, kontert auf Nachfrage von krone.at und verweist auf die Rechtslage: Man könne nicht einzelne Teile eines Genehmigungsverfahrens beeinspruchen. „Wenn ein Teil beeinsprucht wird, steht das ganze Verfahren“, so Kosak. Der Naturschutzbund habe somit den Hochwasserschutz verzögert und könne sich keine Entschuldigung erwarten. „Darauf hinzuweisen, dass jemand ein Verfahren beeinsprucht hat, bedarf keiner Entschuldigung.“

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