Sexueller Missbrauch

Plattformen dürfen private Chats wieder „mitlesen“

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07.07.2021 07:22

Im Kampf gegen Fotos und Videos missbrauchter Kinder im Internet hat das Europaparlament einer Übergangsregelung zugestimmt. Die am Dienstag in Straßburg bestätigte Vereinbarung soll es Anbietern ermöglichen, wieder private Nachrichten nach Material von Kindesmissbrauch zu scannen.

Seitdem am 21. Dezember der neue EU-Kodex für die elektronische Kommunikation wirksam geworden ist, ist das Filtern von Nachrichten, die über Mail- und Messenger-Dienste versendet werden, eigentlich nicht mehr erlaubt. Deshalb hatte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im September 2020 eine Übergangslösung vorgeschlagen, auf die sich die EU-Staaten und das Europaparlament bereits im April vorläufig geeinigt hatten und nun formell bestätigt wurde.

Die neue Regelung soll für drei Jahre gelten oder bis es eine dauerhafte Lösung gibt und es auch ermöglichen, sogenanntes Grooming aufzuspüren, also das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder online. Im Europaparlament hatte es Vorbehalte dagegen gegeben, dies einzubeziehen, weil es weitreichendere Eingriffe in die private Kommunikation erfordert. Der Rat der EU-Staaten betonte bereits im April, dass die EU-Charta der Grundrechte sowie die Datenschutzgrundverordnung gewahrt blieben und es weitere Schutzvorrichtungen gebe. Die Privatsphäre im Netz werde respektiert.

„Datenschutz kein Täterschutz“
Berichterstatterin Birgit Sippel von der SPD wiederholte in der Plenardebatte am Montag, Datenschutz sei kein Täterschutz, sondern Basis der Demokratie. Die Vertraulichkeit der Kommunikation müsse auch im Sinne der Kinder geschützt werden. Die Einigung nannte sie eine praktikable Übergangslösung.

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