Rechte und Pflichten

Regelungen zur Leinenpflicht in Österreich

Community
04.02.2011 15:09
Wer seinen Hund liebt, möchte ihm regelmäßigen Freilauf ohne Leine ermöglichen. In vielen Gebieten gilt allerdings Leinenpflicht für den Vierbeiner. Geregelt werden die Gesetze dazu in den einzelnen Bundesländern und den Gemeinden. Wir verschaffen dir den Überblick!

Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz schreibt vor, dass Hunde an öffentlichen Orten wie Straßen, landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern entweder mit einem Maulkorb oder an der Leine geführt werden. In öffentlichen Parkanlagen herrscht Leinenpflicht, davon sind Hundezonen selbstverständlich ausgenommen. Überall, wo größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, muss das Tier verpflichtend einen Maulkorb tragen. Dazu zählen etwa Restaurants oder öffentliche Verkehrsmittel.

Das Niederösterreichische Hundehaltegesetz besagt, dass Vierbeiner an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Parkanlagen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen entweder angeleint oder mit Maulkorb geführt werden müssen.

In Oberösterreich schreibt das Hundehaltegesetz vor, dass Hunde an öffentlichen Orten an der Leine oder mit Beißkorb geführt werden müssen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen (beispielsweise im Einkaufszentrum) sind beide Maßnahmen verpflichtend.

Im Burgenland haben Hundehalter ihre Tiere so zu beaufsichtigen und zu verwahren, dass Drittpersonen nicht gefährdet oder belästigt werden. Außerhalb von Gebäuden und abgegrenzten Grundstücken sind Hunde an der Leine zu führen. Die einzelnen Gemeinden können zusätzlich Leinen- oder Maulkorbpflichten anordnen. Auch laut Salzburger Landessicherheitsgesetz sind die Gemeinden dazu berechtigt, außerhalb von Gebäuden Leinen- oder Maulkorbpflicht auszusprechen.

Kärnten hat gesetzlich festgelegt, dass Hunde an öffentlichen Orten, wo größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, und frei zugänglichen Häusern angeleint oder mit Maulkorb versehen werden müssen. Auch außerhalb dieser Gebiete sind Leine oder Maulkorb ständig mitzuführen und bei Bedarf zu verwenden. In der Steiermark gilt an öffentlichen Orten ebenfalls: entweder Leine oder Beißkorb! In Parkanlagen müssen Hunde in jedem Fall angeleint werden, die Ausnahme bilden ausgewiesene Hundezonen.

Das Tiroler Landes-Polizeigesetz überlässt den Gemeinden die Entscheidung, ob und für welche Gebiete eine Leinen- oder Maulkorbpflicht erlassen wird. Grundsätzlich hat jeder Hundebesitzer für eine sichere Verwahrung seines Vierbeiners zu sorgen. In Vorarlberg wird auf Landesebene die Haltung von Tieren insofern geregelt, dass sie auf eine Weise beaufsichtigt und verwahrt werden müssen, dass Dritte weder belästigt noch gefährdet werden. Die Gemeinden haben teilweise ergänzend Gesetze zur Hundehaltung erlassen.

Bestimmungen für Assistenzhunde und "gefährliche" Hunde
Achtung: Informiere dich in jedem Fall genau über die Bestimmungen in deiner Gemeinde. Sie setzt übrigens auch die Höhe der Hundesteuer fest. Manche Bundesländer befreien Dienst- und Blindenhunde von der Leinenpflicht oder haben in den vergangenen Jahren Gesetze zur Haltung „gefährlicher“ Hunde erlassen. Für bestimmte Rassen und deren Mischlinge gelten damit strengere Bestimmungen in Bezug auf Leine und Maulkorb, teilweise ist die Haltung sogar bewilligungspflichtig. 

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