Laufend ist die Garageneinfahrt eines Anwalts in Wiener Neustadt (NÖ) blockiert, weil der Platz davor als Parkplatz genutzt wird. Dagegen vorzugehen, fällt derzeit aber offenbar nicht leicht: Der Anwalt hegt den Verdacht, dass Lenkererhebungen absichtlich länger dauern, weil die Behörde pauschal Parkplatzabzocke vermutet.
Rechtsanwalt Michael Luszczak aus Wiener Neustadt ärgert sich seit Jahren über Autos, die immer wieder seine Garageneinfahrt in der Innenstadt blockieren. Seine Kanzlei verfügt über mehrere Tiefgaragenplätze für ihn und seine Kunden. Doch immer wieder wird der Platz rechts der Einfahrt widerrechtlich als Parkfläche genutzt, sodass ein Einfahren in die Garage nicht möglich ist.
Anwalt vermutet absichtliche Verzögerung
So auch passiert im Jänner, als ein Wiener Lieferwagen die Einfahrt für 45 Minuten blockierte. Um gegen diese Besitzstörung vorzugehen, wollte der Anwalt eine Klage einbringen. Doch genau hier begann das nächste Problem: Die dafür nötige Lenkerauskunft, die er dazu aus Wien einholen wollte, lässt auf sich warten.
„Bin keiner dieser ,Parkplatzabzocker‘“
„Früher bekam man diese Informationen innerhalb von zwei Wochen. Jetzt wurde mir gesagt, es könne drei bis sechs Monate dauern“, sagt Luszczak. „Es entsteht hier der Eindruck, dass die Behörde Besitzstörungsklagen absichtlich behindert“, vermutet er. „Ich bin keiner dieser ,Parkplatzabzocker’, wegen deren es seit Jänner eine Gesetzesänderung gab“, klagt er. Und: „Eigentlich müsste es jetzt nach der Gesetzesänderung weniger Anfragen geben.“
Mir kommt vor, dass jeder, der momentan eine Besitzstörungsklage einbringen will, pauschal sofort als „böse“ abgestempelt wird.
Michael Luszczak, Anwalt Wiener Neustadt
Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten möglich
Vonseiten der Polizei Wien bestätigt man diese Wartezeit: „Durch die Behörde ist eine Frist von maximal sechs Monaten festgesetzt. Das Verkehrsamt Wien verzeichnet in den vergangenen Jahren eine wachsende Anzahl solcher Anträge. Mit einer durchschnittlichen Beantwortungszeit von drei bis vier Monaten erfolgt diese im rechtlich vorgesehenen Zeitrahmen“, heißt es dazu. Und: „Aktuell ist auch nach in Krafttreten dieses Gesetzes kein spürbarer Rückgang der Anträge zu Kennzeichenauskünften zu verzeichnen.“
In der Vergangenheit habe Luszczak bereits mehrfach Besitzstörungsklagen eingebracht, um seine Zufahrt freizuhalten. „Es geht mir nicht darum, jemandem Geld abzuknöpfen. Ich will nur, dass meine Klienten einen Parkplatz haben.“
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