Disziplinarverfahren

„Corona-Polizistin“ bekam nur einen Verweis

Oberösterreich
14.04.2021 08:02
Noch milder geht’s kaum: Mit einem Verweis wegen Nichteinhaltung des Mindestabstands kam jene Steyrer Polizistin davon, die bei einer Anti-Corona-Demo in Wien auf der Bühne aufgetreten war. In zwei weiteren Punkten, nämlich der Demo-Teilnahme sowie der Rede und einem Interview, wurde die Beamtin freigesprochen.

Die Steyrer Polizistin gilt als Heldin der Corona-kritischen Szene. Ihr Arbeitgeber hat mit dem Auftreten der Beamtin deshalb wenig Freude. Am Dienstag musste sie sich wegen ihrer Aktivitäten der Disziplinarkommission stellen.

Souveräner Kantersieg
Verteidiger Andreas Kleinbichler aus Graz gelang allerdings souverän ein Kantersieg: Seine Mandatin wurde hinsichtlich der Teilnahme an der Demonstration freigesprochen, auch für ihre Äußerungen in einer Rede und in einem Interview fuhr der Anwalt einen Freispruch ein. Letztlich blieb nur ein Verweis wegen der Nichteinhaltung des Mindestabstands übrig. Denn auch die Verletzung der Maskenpflicht war kein Disziplinardelikt. Die Steyrerin konnte zwei ärztliche Gutachten vorweisen, dass sie aufgrund einer traumatischen Erfahrung nicht fähig ist, Masken zu tragen.

Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
„Es ging um die rechtliche Ebene, sprich um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und ob die Aussagen meiner Mandantin das Ansehen ihres Berufsstandes geschädigt habe. Diese Grenze wurde nicht überschritten“, sagt Anwalt Kleinbichler: „Sie hat immer gesagt, sie spricht als Mutter, Bürgerin und Polizistin. Ihr ging es um den Dialog.“ Der Verweis ist übrigens die zweitmildeste Disziplinarstrafe.

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