Nicht rechtskräftig

Chef vergewaltigte Mitarbeiterin: Acht Jahre Haft!

Salzburg
10.02.2021 18:46

Suizidversuch, Gewichtsverlust und eine psychische Störung wie ein Trauma: Das sind die Folgen für das Opfer eines mutmaßlichen Triebtäters in Salzburg. Die Tortur dauerte für die Frau drei Jahre an. Eine noch längere Zeit, nämlich acht Jahre, wird nun ihr Peiniger, ein Einheimischer und ihr Ex-Vorgesetzter (55), im Gefängnis verbringen müssen. Das Urteil erging am Mittwochabend und ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Jahre arbeiteten der Angeklagte und sein Opfer in einem Möbel-Betrieb. Er war Vorgesetzter, sie einfache Arbeiterin. Ab 2015 begann er, der Frau Komplimente zu machen. Das steigerte sich in sexuelle Bemerkungen, und letztlich auch in Übergriffe: Erniedrigende und demütigende Vorfälle schilderte Staatsanwältin Elena Haslinger im Detail, betonte auch: „Er hat sie bestraft, wenn sie nicht mitmachte.“

Während sich ihr psychischer Zustand mit der Zeit immer mehr verschlimmerte, machte der 55-Jährige mit seinem makaberen Spiel weiter. Lange Zeit fürchtete das Opfer den Gang zur Polizei, bemerkte die Anklägerin. Bis sich die Frau 2018 einem Arbeitskollegen anvertraute.

Angeklagter erklärte sich für „nicht schuldig“
Dies führte nicht nur zum jetzigen Strafverfahren, auch seinen langjährigen Job verlor der 55-Jährige. Doch im Landesgericht Salzburg gab er sich als Unschuldslamm: Ein sexuelles Verhältnis bestritt er, er will sogar gar keiner Frau bei der Arbeit Komplimente gemacht haben. Nur einen Fehler räumte er ein: Einmal habe er „geile Sau“ auf Nacktfotos des Opfers geantwortet. Das war alles - die Fotos will er aber nicht von ihr gefordert haben, anders als es die Staatsanwältin erklärte.

Gericht glaubte dem Opfer und verkündete Haftstrafe
Zwischen fünf und 15 Jahre Haft drohten dem 55-Jährigen - ein höherer Strafrahmen, da ein Gutachter dem Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung attestierte, ausgelöst durch seine Taten.

Am zweiten Verhandlungstag fällte der Schöffensenat um Richterin Martina Kocher ein klares Urteil: acht Jahre Haft, plus 15.000 Euro Schmerzengeld für das Opfer. Nicht rechtskräftig.

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