Noch immer schlägt die Abschiebung von mehreren Kindern, darunter zwei Schülerinnen aus Wien und NÖ, medial wie politisch einige Wellen. Auch innerhalb der türkis-grünen Koalition wurden die Töne wieder rauer, Bundespräsident Alexander Van der Bellen schaltete sich ein. Jetzt nahm auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Stellung zum Fall der Familie aus Georgien und betont, dass „die möglichen Gründe eines umgangssprachlich sogenannten humanitären Aufenthaltsrechts“ mehrfach im Verfahren geprüft worden seien.
In der Nacht auf Donnerstag waren drei Schülerinnen und ihre Familien nach Armenien bzw. Georgien abgeschoben worden, eine Demonstration zur Verhinderung der Abschiebung wurde von der Polizei aufgelöst. Das Vorgehen der Beamten sorgte allerdings erneut für heftige Kritik in einigen Medien und vor allem in sozialen Netzwerken.
Wirbel in der Koalition
Mittlerweile hat der Wirbel auch die Innenpolitik erreicht. Die grüne Regierungsspitze in Person von Werner Kogler nannte das Ganze „unmenschlich“, Bundespräsident Alexander Van der Bellen mahnte, „dem Wohl von Kindern und Jugendlichen Vorrang zu geben“. ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde daraufhin von der Volkspartei in den Ring geschickt und richtete dem Bundespräsidenten aus, dieser müsse die „Unabhängigkeit der Justiz“ respektieren. Was die SPÖ wiederum als „ungeheuerlich“ bezeichnete.
Bundesamt nimmt detailliert Stellung
Nun hat sich auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Darin wird genau dargelegt, wie das Verfahren der georgischen Familie ablief (die „Krone“ berichtete bereits) - rechtlich gedeckt, doch einmal mehr die Schwächen des Fremdenrechts, wie z. B. lange Verfahren, aufzeigend. Im Folgenden die Eckpunkte des Falles nach Angaben des BFA.
Allgemein gelte, merkt nun auch das BFA an: In ihren Herkunftsstaat - Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat - rückgeführt würden stets nur Personen, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde (sprich deren Verfahrensprüfung ergeben habe, dass keine Schutzbedürftigkeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliege) meist erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel und einer richterlichen Entscheidung.
Aufgrund der wiederholten negativen Entscheidungen hätte der Familie rasch klar sein müssen, dass keine Aussicht auf eine positive Asylentscheidung gegeben ist.
Das Bundesamt für Fremdenrecht und Asylwesen zum Fall der Familie T. aus Georgien
„Öffentliches Interesse“
Dass aus dem Bereich des Innenministeriums ein Einzelfall derart detailliert berichtet wird, ist übrigens ungewöhnlich. Begründet wird dies damit, dass aufgrund „umfassender medialer Berichterstattung“ Interesse der Öffentlichkeit an einer sachlichen Information bestehe. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) rückte am Freitag schließlich auch persönlich zur Verteidigung der Entscheidung aus.
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